Landesregierung verschlampt Mietpreisbremse

Mieterverein München Gericht kippt Mietpreisbrmse

Das Landgericht München kippt die Mietpreisbremse in Bayern. Schuld ist die Bayerische Landesregierung, die das Bundesgesetz nicht ordentlich umgesetzt hat. Der Mieterverein München e.V. fordert Nachbesserung und prüft rechtliche Schritte.

Das Landgericht München hat die Mietpreisbremse in Bayern gekippt. Die Verordnung, die das Bundesgesetz in Bayern umsetzt, sei nicht wirksam, urteilte der Richter. „Die Landesregierung hat grob fahrlässig die Mietpreisbremse verschlampt und damit den Mieterschutz untergraben“, sagt Volker Rastätter. Geschäftsführer des Mieterverein München e.V.

Die Mietpreisbremse ist ein Bundesgesetz. Dieses Gesetz führt für Kommunen mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ Mietobergrenzen bei der Wiedervermietung ein. Das Bundesgesetz überlässt es den Ländern per Verordnung zu begründen, welche Kommune warum einen angespannten Wohnungsmarkt hat. Doch dies ist nach Einschätzung des Richters nur unzureichend umgesetzt worden. Aus der Begründung müsse sich für jede einzelne Gemeinde nachvollziehen lassen, dass dort ein angespannter Wohnungsmarkt vorhanden sei und demnach diese Gemeinde in die Liste aufgenommen werden musste. Die ausreichende Begründung sei aber notwendig. Es handele sich bei diesem Gesetz um eine Beschränkung des Eigentumsrechts der jeweiligen Vermieter, weil diese die Neumiete nicht nach Marktverhältnissen festlegen können. Das Eigentum sei aber verfassungsrechtlich geschützt.

Im aktuellen Fall hatte ein Münchner Mieter versucht, die Mietpreisbremse zu treten. Dafür wollte er von seinem Vermieter zunächst Auskunft über die Miete seines Vorgängers einklagen – ein erster Schritt, um die Klage zu führen. Beim Amtsgericht war der Mieter im Juni gescheitert, weil das Gericht die ganze Verordnung für unrechtmäßig hielt. Die ist nun vom Landgericht bestätigt. Für ganz Bayern ist die Mietpreisbremse in der alten Form ungültig.

Bereits gefällte Urteile zur Mietpreisbremse sind zwar nicht betroffen. „Aber die Mieter, die auf der Grundlage dieser Verordnung noch laufende Verfahren zur Mietpreisbremse haben, werden verlieren“, erläutert Volker Rastätter.

So wie Matthias K. Mehrere hundert Euro pro Monat verlangte sein Vermieter zu viel. 1450 Euro zahlte der 40-Jährige für die 65 Quadratmeter in Schwabing. Im Juli 2016 rügte K. die Miete – der erste juristische Schritt beim Treten der Mietpreisbremse. Seitdem zieht sich der Prozess. Am 15. Dezember wäre nun die Verhandlung vor dem Amtsgericht. „Ich habe nun keine Chance mehr“, sagt Matthias K. „Ich fühle mich gelinde gesagt verladen“, sagt er. „Natürlich ging ich davon aus, dass das Gesetz und die dazugehörige Verordnung gültig sind. Worauf soll man sich als Bürger denn sonst verlassen. Dass ich jetzt verliere, weil die Verwaltung ihr Arbeit nicht gemacht hat, finde ich ein starkes Stück.“ Bei ihm geht es um einige Tausend Euro. Er bekommt nun nicht nur die zu viel gezahlte Miete nicht zurück, er bleibt auch auf den Anwaltskosten sitzen. „Das kann man so nicht hinnehmen“, sagt Rastätter. „Mit einem solchen Dilettantismus einer Landesregierung kann der Mieter ja nicht rechnen. Wir prüfen, ob der Freistaat für diese Kosten haftbar gemacht werden kann und würden unser Mitglied bei einer Klage unterstützen.“

In der Zwischenzeit hat die Bayrische Staatsregierung zwar ein Begründung nachgeliefert. Matthias K. bringt das allerdings nichts mehr. Und ob diese Nacharbeit überhaupt wirksam ist, hat das Gericht hier nicht entschieden, weil es für den vorliegenden Fall nicht relevant war. Rastätter: „Wir werden wieder einen Musterprozess führen müssen. Nur dann können wir sehen, ob die neue, nachgebesserte Verordnung nun gilt, sprich, ob es eine Mietpreisbremse in München gibt.“

 

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Meldung vom 06.12.2017

 
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