Keine Fotos in der Mietwohnung

Gegen den Willen der Mieter*innen darf in ihrer Wohnung nicht fotografiert werden. Das sehen auch die Gerichte so. Verweigern Mieter*innen dem Vermieter oder der Vermieterin Fotoaufnahmen, ist das keinesfalls ein Kündigungsgrund.

Vor allem, wenn das Haus oder die Wohnung verkauft bzw. neu vermietet werden soll, drängen Vermieter*innen, Verwalter*innen oder Makler*innen darauf, dass für einen Besichtigungstermins Fotos bzw. Fotoserien in der Wohnung geschossen werden. Die Fotos tauchen dann in Maklerexposés oder im Internet in Anzeigen auf. Sie sollen potenziellen Kauf- oder Mietinteressenten ein anschauliches Bild der Wohnung liefern.

„Ob, was und von wem in der Wohnung fotografiert werden darf, entscheidet allein der Mieter. Er ist während seiner Mietzeit alleiniger Besitzer der Wohnung und damit hat er das alleinige Entscheidungsrecht“, erklärt Angela Lutz-Plank, Geschäftsführerin des Mietervereins München e.V.

„In der Regel erscheinen diese Fotos im Internet und nicht jeder möchte, dass andere sehen, wie man eingerichtet ist. Das geht niemanden etwas an“. Es kann durchaus passieren, dass auf diesen Fotos Einzelheiten zu erkennen sind, die eindeutig der Privat- oder Intimsphäre der Mieter*innen zuzurechnen sind. „Das aber müssen sich Mieter natürlich nicht gefallen lassen. Das ist ein erheblicher Eingriff in die grundrechtlich geschützte Privatsphäre der Mieter“, so Lutz-Plank.

Mieter*innen sollten sich auch nicht von Drohungen mit Schadensersatz oder Kündigung einschüchtern lassen. Mieter*innen haben das Recht und sogar das Grundgesetz auf ihrer Seite.

Pressemitteilung vom 02.03.2023

 
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