Information bezüglich Schiedsspruch Gewofag

Liebe Mitglieder und Mieter*innen bei der Gewofag,

das Ergebnis des von uns und der Gewofag gemeinsam beauftragten Schiedsrichters in Sachen Umlage der Kosten für die Hausmeisterinnen und Hausmeister ist da. Unser Verein hatte mit Blick auf Beschwerden von Gewofag-Mieterinnen und -Mietern Überprüfungsbedarf gesehen. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft reagierte mit dem Vorschlag, die Abrechnungspraxis durch einen Schiedsspruch überprüfen zu lassen.
Das Urteil des Schiedsrichters: Das Abrechnungsmodell der Gewofag, mit dem die Nebenkosten für Hausmeisterleistungen auf die einzelnen Mietparteien umgelegt werden, ist aus seiner Sicht rechtmäßig. Mietparteien können nach dem Schiedsspruch die Abrechnung der konzerneigenen Gewofag-Tochtergesellschaft für die jeweilige Wirtschaftseinheit bei den Hausmeisterkosten nur daraufhin überprüfen lassen, ob die Größenordnungen (zum Beispiel Quadratmeterfläche fürs Mähen mal Quadratmeterpreis) stimmen. Ein Überprüfen der jeweiligen Einheitspreise und damit genauere Einsicht in die Abrechnung der Tochtergesellschaft sei nicht möglich. Dem Mieter oder der Mieterin stehe lediglich die Möglichkeit offen, die Wirtschaftlichkeit durch Einholens eines Angebots einer anderen Firma in Frage zu stellen. Die konzerneigene Tochtergesellschaft wird damit wie eine Fremdfirma behandelt. Nachdem die Gewofag die Kosten auf Mietspiegelniveau deckelt, sei das Gebot der Wirtschaftlichkeit erfüllt, so der Schiedsrichter.
Wir sind nach wie vor der Meinung, dass das System zu Ungerechtigkeiten bei einzelnen Mieterinnen und Mietern führen kann und nicht transparent ist. Natürlich akzeptieren wir aber den Schiedsspruch des gemeinsam mit der Gewofag bestellten Schiedsrichters und raten auch den Gewofag-Mieterinnen und -Mietern, die Entscheidung anzunehmen.

Ihr Team des DMB Mieterverein München

 
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