Indexfortschreibung beim Mietspiegel richtige Maßnahme

Der aktuelle Mietspiegel von 2019 wird 2021 durch einen neuen ersetzt. Dieser soll nun nach dem Verbraucherpreisindex fortgeschrieben werden.

Der Mietspiegel 2021 soll nach dem Verbraucherpreisindex fortgeschrieben und nicht neu erstellt werden. Das will der Sozialausschuss des Stadtrats morgen entscheiden. „Eine sehr gute Entscheidung! Münchens Mieterinnen und Mieter müssen vor extremen Mietsteigerungen geschützt werden“, sagt Geschäftsführer Volker Rastätter vom DMB Mieterverein München.

Durch die Fortschreibung laut Verbraucherpreisindex werden sich die Mieten im Mietspiegel 2021 um etwa drei Prozent verteuern. Mit der geplanten Neuerstellung des Mietspiegels hätte es extremere Mietsteigerungen gegeben. Denn bei der Neuerhebung, die alle zwei Jahre stattfindet, kamen dieses Mal keine validen Daten heraus. Die Zeit der Erhebung fiel in den Corona-Lockdown im Frühjahr. Viele Menschen in systemrelevanten Berufen und in Großfamilien hatten keine Zeit, an der Befragung teilzunehmen, dafür aber Besserverdienende im Homeoffice, die eh schon höhere Mieten bezahlen. Dadurch wäre der Mietspiegel verzerrt worden und die Mieten wären in die Höhe geschnellt.

Deswegen macht die Stadt nun von der Möglichkeit Gebrauch, den Mietspiegel zwei Jahre nach Neuerstellung fortzuschreiben. „Eine Forderung, die wir schon beim letzten Mietspiegel als Mieterverein leider erfolglos gestellt hatten. Es freut uns, dass von Seiten der Stadt nun der Schutz der Mieter wieder höhere Priorität hat“, so Rastätter.

Wichtiges Instrument zum Schutz von Mietern

Der Mietspiegel ist ein sehr wichtiges Instrument zum Schutz von Mietern. Er muss bei Mieterhöhungen als Grundlage genommen werden. Auch dürfen bei Neuvermietungen die Mieten maximal 10 Prozent über dem Mietspiegel liegen (Neubau ausgenommen).

Allerdings fließen in den Mietspiegel nur neu abgeschlossene Mietverhältnisse und Mietänderungen der letzten sechs Jahre ein. Bestandsmieten, die sich preismildernd auswirken könnten, werden nicht berücksichtigt. Der DMB Mieterverein München fordert, dass die entsprechenden Bundesgesetze geändert werden, damit alle Bestandsmieten einfließen können. „Nur wenn alle Bestandsmieten einfließen, hätte man ein Ergebnis, das die Wirklichkeit des Münchner Mietmarktes abbildet“, so Rastätter.

Pressemitteilung vom 23.9.2020

Foto: DMB Mieterverein München

 
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