Hund, Katze, Python: Tierhaltung in der Wohnung
Viele Menschen wollen sich in ihrer Wohnung ein Haustier halten. Doch müssen Mieter*innen um Erlaubnis bitten? Sind alle Tiere in der Wohnung erlaubt? „Im Gesetz gibt es dazu keine Regelung, es kommt also in erster Linie auf den Mietvertrag an“, sagt Angela Lutz-Plank, Geschäftsführerin vom Mieterverein München.
Hier gibt es verschiedene Konstellationen:
Der Mietvertrag erlaubt die Tierhaltung
In diesem Fall dürfen Mieter*innen übliche Haustiere wie Hunde, Katzen, Hasen, Meerschweinchen, Zierfische oder Kanarienvögel ohne weiteres halten. „Schwierig wird es allerdings bei gefährlichen oder ungewöhnlichen Tieren wie Würgeschlangen oder Wildtieren. Die sind von dieser generellen Erlaubnis nicht erfasst“, so Lutz-Plank.
Der Mietvertrag regelt die Tierhaltung nicht
Es kommt dann darauf an, ob die Haltung des konkreten Tieres zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehört oder nicht. Das Halten von Kleintieren wie Hamster, Schildkröten, kleinen Fischen usw. ist vertragsgemäß, dafür braucht man keine Genehmigung. Bei anderen Tieren muss der Vermieter oder die Vermieterin mit der Anschaffung einverstanden sein.
„Bei Hunden oder Katzen ist es nicht so einfach. Ob die Haltung vertragsgemäß ist, hängt tatsächlich vom Einzelfall ab. Hier müssen die Interessen aller Beteiligten gegeneinander abgewogen werden“, sagt Lutz-Plank. Berücksichtigt wird hier z.B. Art, Größe, Anzahl der Tiere oder Größe der Wohnung. Wird die Genehmigung verweigert, muss wirklich begründet werden, warum das Tier nicht einziehen darf.
Der Mietvertrag verlangt die Zustimmung
Wenn jede Tierhaltung von der Zustimmung des Vermieters oder der Vermieterin abhängig gemacht wird, ist die Regelung unwirksam, d.h. die Haltung von Kleintieren muss auf jeden Fall erlaubt sein. „Bei der Entscheidung, ob ein Tier angeschafft werden darf, muss der Vermieter aber den Einzelfall berücksichtigen und abwägen, was dafür und was dagegen spricht. Das muss er dem Mieter auch erklären. Eine pauschale Ablehnung geht nicht“, erklärt Lutz-Plank
Der Mietvertrag verbietet die Tierhaltung
Ein generelles Verbot ist unwirksam. „Das bedeutet aber nicht, dass es generell erlaubt ist, Tiere zu halten. Es kommt darauf an, was zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört“, so Lutz-Plank.
Pressemitteilung vom 25.04.23