Neuer Betriebskostenspiegel: Jetzt mithelfen!

Sie werden häufig als zweite Miete bezeichnet: Betriebskosten. Bestimmte Betriebskosten (zum Beispiel Wasserversorgung, Hausmeister oder Grundsteuer) darf der Vermieter auf den Mieter umlegen, wenn dies im Mietvertrag vereinbar ist. Mehr als 21 Millionen Haushalte in Deutschland erhalten jährlich Betriebskostenabrechungen. Der Deutsche Mieterbund (DMB) möchte Transparenz und Vergleichbarkeit für Mieter herstellen und erstellt deswegen einen Betriebskostenspiegel. Das letzte Ergebnis auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2016: Mieter müssen in Deutschland im Durchschnitt 2,19 Euro/qm/Monat für Betriebskosten zahlen.

Nun möchte der DMB das Jahr 2017 auswerten. Dafür brauchen wir Ihre Hilfe! Tragen Sie die Zahlen Ihrer Betriebskostenabrechnung des Jahres 2017 hier ein. Es geht um den Abrechnungszeitraum 2017, das kann der Zeitraum vom 1.1.2017 bis 31.12.2017 – oder auch eine unterjährige Abrechnung wie zum Beispiel vom 1.10.2016 bis 30.9.2017 sein. Die Daten werden anonymisiert und vertraulich behandelt.

Darum hilft ein Betriebskostenspiegel den Mietervereinen

Abweichungen von den Durchschnittswerten des Betriebskostenspiegels können für Mieter oder Rechtsberater des Mietervereins Anlass sein, Kostenpositionen genauer zu überprüfen. Etwa wenn einzelne Werte deutlich über den Daten des Betriebskostenspiegels liegen. Deswegen ist die Erstellung von Betriebskostenspiegeln sehr wichtig, um die Rechte von Mietern zu vertreten. Wir danken für Ihre Mithilfe!

 

 
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