Heizsaison: Das müssen Mieter*innen wissen

Die Temperaturen sind jetzt richtig herbstlich und immer mehr Münchner*innen drehen die Heizungen hoch: Das muss auch möglich sein, denn seit dem 1. Oktober müssen Vermieter*innen Heizanlagen wieder angeschaltet haben. „Die Vermieterin kann während der Sommermonate den Haupthahn abdrehen. Wenn es aber, wie jetzt, wieder kühler wird, muss der Mieter natürlich die Möglichkeit haben, seine Wohnung zu heizen“, sagt Angela Lutz-Plank, Geschäftsführerin des DMB Mietervereins München.

Normalerweise werden die Heizungen nicht das ganze Jahr betrieben. Da es keine gesetzliche Regelung über die Dauer der Heizperiode gibt, gilt, was im Mietvertrag steht. In vielen Mietverträgen ist eine Heizperiode festgelegt, die am 1. Oktober beginnt und am 30. April endet. Ab Beginn der Heizperiode müssen Vermieter*innen das Heizen ermöglichen. Auf  20 bis 22 Grad Celsius müssen Mieter*innen hochheizen können – zumindest  zwischen 6 und 23 Uhr. „Wenn dies nicht der Fall ist, liegt ein Mangel vor und der Mieter kann seine Miete kürzen“, so Lutz-Plank. Fällt die Heizung im Winter ganz aus, können Mieter*innen sogar fristlos kündigen.

Nachts reichen nach der Nachtabsenkung Temperaturen von 18 Grad aus. „Nachtabsenkung bedeutet aber nicht, dass auch die Temperatur der Warmwasserversorgung abgesenkt werden darf. Warmes Wasser muss es rund um die Uhr geben“, sagt Lutz-Plank. Hier wird in Bad und Küche eine Wassertemperatur von 45 Grad als üblich angesehen. Auch darf es nicht zu lange dauern, bis das warme Wasser kommt – spätestens nach 10 Sekunden sollte man warm duschen können. „Ist das nicht der Fall, liegt ebenfalls ein Mangel vor, der zu einer Mietminderung berechtigt“, so Lutz-Plank weiter. „Wir raten aber davon ab, die Miete einfach zu reduzieren. Die Vermieterin muss zunächst auf den Mangel hingewiesen und aufgefordert werden, diesen zu beheben. Außerdem sollten Mieter mitteilen, dass sie die Miete nur unter Vorbehalt bezahlen. Dann können sie rückwirkend die zu viel bezahlte Miete zurückfordern, wenn Heizung und Warmwasser wieder funktionieren.“ Denn wer die Miete aus Versehen zu viel mindert, kann unter Umständen sogar eine Kündigung im Briefkasten vorfinden.

Bei den derzeit hohen Energiekosten sollten Mieter*innen prüfen, ob sie die Abschläge beim Energieversorger anpassen lassen sollten, um keine hohen Nachzahlungen zu riskieren. Vorsicht: Aus Kostengründen die Wohnung deutlich weniger zu heizen als in den vergangenen Jahren, kann sich doppelt rächen. Dann kann Schimmel entstehen – inklusive hoher Kosten für die Beseitigung.

Pressemitteilung vom 17.10.2023

 
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