Großer Erfolg: Mieterverein gewinnt Musterfeststellungsklage

Jubel bei den Mietern des Hohenzollernkarrees: Der DMB Mieterverein München hat die Musterfeststellungsklage gewonnen. Foto: DMB Mieterverein München/Astrid Schmidhuber

+++ Aktualisierung vom 11. Februar 2020: Der Eigentümer des Hohenzollernkarrees, die Max-Emanuel Immobilien GmbH, geht in Revision. Ihre Revisionsbegründung liegt dem Mieterverein nun vor. Unser Verein hat einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Anwalt beauftragt, der die Revisionserwiderung erstellt und uns beim Bundesgerichtshof vertritt.

+++ Aktualisierung vom 30. Oktober 2019: Das Urteil im Wortlaut findet sich nun auf der Seite des Bundesamtes für Justiz. +++

Die Mieter des Hohenzollernkarrees in Schwabing atmen auf: Der DMB Mieterverein München hat die Musterfeststellungsklage gegen die Max-Emanuel Immobilien GmbH heute vor dem Oberlandesgericht München gewonnen. Das heißt: Die GmbH als Vermieter darf die Kosten der angekündigten Modernisierung der Wohnungen nicht nach altem Recht auf die Mieter umlegen. Es kommt neues, mieterfreundlicheres Recht zum Zug. Für die Mieter ein großer Unterschied: Ein betroffenes Ehepaar hätte nach altem Recht 729 Euro mehr pro Monat bezahlen müssen. Nach neuem Recht erhöht sich die Miete um maximal 229,95 Euro im Monat.

„Heute ist ein wegweisender Tag für Münchens Mieter. Denn es hat sich gezeigt, dass es sich lohnt, für faire Mieten vor Gericht zu ziehen. Wir freuen uns sehr über die Entscheidung des Gerichts“, sagt Mietervereins-Geschäftsführer Volker Rastätter. Es war die erste Musterfeststellungsklage im Mietrecht bundesweit. Eine weitere Premiere: Die erste Musterfeststellungsklage, in der ein Sachurteil gefällt wurde, war nun auch gleich erfolgreich.

Die Richter urteilten: Die angekündigten Mieterhöhungen dürfen nicht nach dem bis zum 31.12.2018 geltenden Recht erfolgen. Die Max-Emanuel GmbH habe die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Vorsitzende Beatrix Zurek: Werden weiter für die Rechte der Mieter kämpfen

Zum Fall: Die Arbeiten an den Häusern kündigte die Max-Emanuel Immobilien GmbH am 27.12.2018 an. Neues, mieterfreundlicheres Recht gilt seit 1. Januar 2019. Die eigentliche Modernisierung wird erst mehr als zwei Jahre nach der Ankündigung umgesetzt. Trotzdem noch schnell altes Recht abzugreifen, das hielt der Mieterverein für nicht zulässig – und hat Recht bekommen. Früher durften jährlich elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden. Seit 1. Januar 2019 sind es nur noch acht Prozent jährlich. Noch wichtiger: Zusätzlich gilt eine Obergrenze von einer erlaubten Erhöhung von (je nach Höhe der Ausgangsmiete) zwei oder drei Euro pro Quadratmeter im Monat innerhalb von sechs Jahren nach der Modernisierung.

Im Karree leben rund 230 Mietparteien. Etwa 200 sind von den Modernisierungsarbeiten und Erhöhungen betroffen. Das Urteil gilt nun für alle 145 Mietparteien, die sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eingetragen haben. „Wir sind überglücklich, dass wir jetzt endlich Sicherheit haben“, so die Stimmung unter den zahlreich erschienenen Mietern nach dem Urteil.

Auch Mietervereins-Vorsitzende Beatrix Zurek freut sich sehr über den Erfolg. „Wir werden weiter für die Rechte der Mieter Bayerns und Münchens kämpfen. Aktuell sammeln wir Unterschriften für unser Volksbegehren zu einem Mietenstopp in Bayern.“

Meldung vom 15.10.2019

 

 
Hier erreichen Sie uns