Geflüchtete aufnehmen – So können auch Mieter*innen jetzt helfen

Menschen aus der Ukraine suchen in Deutschland Zuflucht. Doch kann ich als Mieter*in Geflüchteten mit Wohnraum helfen? Die häufigsten Fragen und Antworten.

Darf ich Menschen bei mir aufnehmen, wenn ich zur Miete wohne?

Ja. Mieter*innen dürfen Besuch empfangen und müssen das ihrer Vermieterin oder ihrem Vermieter auch nicht mitteilen, wenn dieser Besuch zum Beispiel in einem Zimmer der Wohnung schläft. „Von Besuch geht man bei einer Dauer von maximal sechs bis acht Wochen aus“, erklärt Volker Rastätter, Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit des DMB Mietervereins München. „Bei einer längeren Dauer müssen Mieter*innen die Vermieterin oder den Vermieter um Erlaubnis fragen.“

Macht es einen Unterschied, ob ich meine ganze Wohnung Geflüchteten überlasse oder nur einen Teil?

Auf jeden Fall. Die oben genannte Regel gilt dafür, dass man selbst weiterhin mit in der Wohnung lebt. Rastätter: „Wer die gesamte Wohnung Geflüchteten überlassen möchte, braucht immer eine Genehmigung des Vermieters oder der Vermieterin. Diese muss nicht erteilt werden.“

Wenn ich nur einen Teil der Wohnung längerfristig zur Verfügung stellen möchte und mir das nicht erlaubt wird, was mache ich dann?

Unser Verein ist der Rechtsauffassung, dass auch bei einer längeren Überlassung eines Teils der Wohnung an Geflüchtete ein sogenanntes berechtigtes Interesse vorliegt. Dies aus humanitären Gründen. Liegt ein berechtigtes Interesse vor, muss die Genehmigung erteilt werden. Mieter*innen, die sich nicht mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter einigen können, berät der DMB Mieterverein München gerne im Rahmen einer Mitgliedschaft. Volker Rastätter: „Wir sehen uns den Einzelfall an – es darf zum Beispiel keine Überbelegung der Wohnung durch die Aufnahme entstehen. Sind alle Voraussetzungen gegeben, wäre der Mieterverein auch bereit, die Sache gerichtlich für seine Mitglieder klären zu lassen.“ Eine Münchner oder höchstrichterliche Entscheidung zu der Frage gibt es bisher nicht. „Wir hoffen aber, dass dies nicht nötig ist, da auch viele Vermieter*innen in München bereit sind, Geflüchteten unbürokratisch und schnell zu helfen“, sagt Volker Rastätter.

Wie muss eine Bitte um Erlaubnis aussehen?

Mieter*innen müssen ihrem Vermieter oder ihrer Vermieterin gegenüber ihr tatsächliches Interesse an einer teilweisen Gebrauchsüberlassung darlegen. Außerdem müssen sie die Namen der potenziell Aufzunehmenden nennen und Auskunft etwa über die beruflichen Tätigkeiten der Personen geben. Volker Rastätter: „Wir empfehlen, die Bitte schriftlich zu stellen, damit sie dokumentiert ist.“

Was muss ich sonst beachten?

Die Nebenkosten steigen durch zusätzliche Personen im Haushalt. Außerdem haften Mieter*innen für Schäden, die Mitbewohner*innen verursachen, gegenüber der Vermieterin oder dem Vermieter. Beachten sollten Mieter*innen außerdem, dass Geflüchtete einen eigenen Raum brauchen, um sich von den Strapazen zu erholen. Ein Durchgangszimmer eignet sich nicht. Volker Rastätter: „Wer Geflüchtete aufnehmen will, sollte sich vorher gut überlegen, wie lange er die Menschen tatsächlich beherbergen kann. Darüber sollten Aufnehmende mit Geflüchteten offen sprechen und die Dauer, wenn möglich, schriftlich vereinbaren.“

Pressemitteilung vom 14.03.2022

Foto: äggkopp – stock.adobe.com

 

 
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