Finanzielle Hilfen für Mieter*innen mit geringem Einkommen

Die Energiekrise macht vielen Mieter*innen Sorgen. Sie befürchten hohe Nebenkosten-Nachzahlungen  und als Folge davon auch höhere Vorauszahlungen für die Nebenkosten. Gleichzeitig bringt die Inflation enorme Mietsteigerungen für Menschen mit Index-Mietverträgen. Im Jahr 2023 wird es außerdem einen neuen Mietspiegel für München geben, der dann Richtschnur für weitere Mieterhöhungen ist. In der Stadt München gibt es für Mieter*innen mit geringem Einkommen finanzielle Hilfen – nicht nur für Bezieher*innen  von Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter. Auch wer einen Job hat, aber trotzdem zu wenig verdient, kann Hilfe erhalten.

Unterstützung aus den Entlastungspaketen

Wegen der hohen Energiepreise hat die Bundesregierung mehrere Entlastungspakete geschnürt, von denen einige schon ausgezahlt wurden.

  • Bei den Heizkosten will die Bundesregierung die Entlastungszahlungen für rund zwei Millionen Menschen mit kleinem Einkommen aufstocken. Wann genau der zweite Heizkostenzuschuss in Bayern ausgezahlt wird, steht jedoch noch nicht endgültig fest.
  • Für Privathaushalte gibt es seit dem 1. Januar 2023 eine Deckelung beim Gaspreis: Für 80 Prozent des Gesamtverbrauchs im Vorjahr dürfen maximal zwölf Cent pro Kilowattstunde berechnet werden. Dabei ist der September der Stichmonat. Die übrigen 20 Prozent sollen vom jeweiligen Versorger zum Normalpreis abgerechnet werden dürfen. Mieter*innen, die keinen direkten Vertrag mit einem Versorger abgeschlossen haben, bekommen die Gaspreis-Erstattung allerdings erst bei der darauffolgenden Jahresheizkosten-Abrechnung.
  • Seit 2023 ist für Privathaushalte auch der Strompreis gedeckelt. Für 80 Prozent des Gesamtverbrauchs im Vorjahr dürfen maximal 40 Cent je Kilowattstunde berechnet werden. Auch in diesem Fall gilt der September als Stichmonat. Die restlichen 20 Prozent sollen vom jeweiligen Versorger zum Normalpreis abgerechnet werden dürfen.

Wohngeld

Wohngeld ist eine staatliche Leistung, die bei der Stadt München beantragt werden muss. Anfang 2023 wird die Wohngeldreform der Bundes greifen: Danach gibt es nicht nur mehr Wohngeld, sondern auch wesentlich mehr Berechtigte. Wer berechtigt ist, prüft die Wohngeldstelle. Grundsätzlich gilt:

  • Kein Wohngeld bekommt, wer bereits eine staatliche Leistung bezieht, die Kosten für das Wohnen schon beinhaltet. Dazu gehören Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder nach Erwerbsminderung, Sozialgeld oder Sozialhilfe
  • Nicht berechtigt sind auch Personen in Ausbildung, die alleine wohnen und Anspruch auf Ausbildungsförderung wie Bafög haben
  • Bezieher*innen von Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld können aber wohngeldberechtigt sein –in ihren Leistungen sind keine Zuschüsse zu den Wohnkosten enthalten

Ausschlaggebend für die Berechtigung und die Höhe des Wohngeldes sind

  • das Gesamteinkommen eines Haushaltes
  • die Zahl der im Haushalt lebenden Personen
  • die Höhe der Wohnkosten

Leben zum Beispiel zwei Menschen in einem gemeinsamen Haushalt, kann nur einer wohngeldberechtigt sein.  Anträge gibt es an den Infotheken der Sozialbürgerhäuser. Dort können die ausgefüllten Anträge auch abgegeben werden. Wohngeld wird immer maximal ab den Zeitpunkt des Antrags ausgezahlt, niemals für weiter zurückliegende Zeiträume. Wer also berechtigt ist, sollte den Antrag schnell stellen – zumal die Bearbeitungszeiten bei der Stadt derzeit sehr lang sind.

Städtischer Stromkostenzuschuss

Der Zuschuss kann in den Sozialbürgerhäusern seit 1. Juli 2022 beantragt werden. Er beträgt bis zu 50 Euro bei Ein- und Zweipersonenhaushalten und bis zu 100 Euro bei Haushalten ab drei Personen. Berechtigt sind

  • Teilnehmer*innen an einem sozialen oder ökologischen Jahr und Freiwillige im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes
  • Bezieher*innen von Wohngeld
  • Bezieher*innen von Kinderzuschlag
  • junge Menschen, die Leistungen nach dem Jugendhilfegesetz erhalten (SGB VIII) und selbständig in einer Wohnung  leben
  • Personen mit Einkommen unterhalb der Armutsrisikogrenze
  • Personen, deren Einkommen unter dem Bedarf nach SGBII, SGBXII oder AsylbLG liegt, ohne dass sie diese Leistungen beziehen.

Der Zuschuss wird im Zeitraum von 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 ausgezahlt. Die Anträge können in den Sozialbürgerhäusern gestellt werden. Der Stromkostenzuschuss wird für die Haushaltsenergie gewährt, also nicht für Heizkosten.

Mittel aus dem Härtefallfonds

Münchner Haushalte mit geringem Einkommen können sich bei Androhung einer Sperrung des Haushaltsstroms oder der Heizenergie an ihr zuständiges Sozialbürgerhaus bzw. Jobcenter oder die Schuldner- und Insolvenzberatung wenden. Dort wird geprüft, ob es sich um einen sogenannten Härtefall handelt, für den der Härtefallfonds zur Verfügung steht. Der besteht aus Stiftungsmitteln des Sozialreferats oder der Wohlfahrtsverbände. Liegt ein Härtefall vor, verzichten die Stadtwerke  auf einen Anteil ihrer  Forderungen, ein Teil  wird vom Fonds bezahlt und ein Teil von den betroffenen  Bürger*innen selbst. Auf diese Möglichkeit werden Sie aber auch im Mahnschreiben der SWM hingewiesen. Andere Energieanbieter haben bisher einem solchen Fonds nicht zugestimmt.

Wärmefonds der SWM

Die Stadtwerke München stellen 2023 Mittel für einen sogenannten Wärmefonds bereit, aus dem einkommensschwache Haushalte Zuschüsse für Heiz- und Energiekosten bekommen können. Der Fonds ist auf zwei Jahre angelegt. Einen Antrag stellen können Personen, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, einen grauen München-Pass besitzen oder ein monatliches Nettoeinkommen haben, das unter der Münchner Armutsgefährdungsschwelle liegt. Ebenso können Menschen einen Antrag stellen, die BaföG oder BAB beziehen und einen eigenen Haushalt führen. Pro Haushalt wird eine Pauschale ausgezahlt. Die Höhe der Pauschale beträgt pro Einzelperson 700 Euro und für jede weitere Person im Haushalt zusätzlich 300 Euro.

Energie-Sprechstunde für Senior*innen

Jeden dritten Montag im Monat von 10 – 12 Uhr gibt es im Münchner Seniorenbeirat, Burgstraße 4, Raum 103, eine kostenfreie
Information zu Energieberatungsangeboten.

Stand: 08.02.23

 
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