Demo: Vorkaufsrecht First, Bedenken Second

Demo-Flyer fuer den 13.07.22 ab 17 Uhr in der Baaderstraße 59 in Muenchen

Um der FDP zu zeigen, wie ernst die Lage für die Menschen in Städten wie München ist und wie dringend wir das Instrument des Vorkaufsrechts wieder brauchen, hat der DMB Mieterverein aus dem Bündnis „Wir wollen das Vorkaufsrecht zurück“ heraus eine Bürger*innen-Sprechstunde vor dem Abgeordnetenbüro von Daniel Föst, Bau- und wohnungspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, in der Baaderstraße angemeldet. Zu dem Bündnis gehören „München Sozial“ mit seinen 70 sozialpolitisch aktiven Organisationen, der Seniorenbeirat, der DGB München, der Paritätische Wohlfahrtsverband, KAB-Diözesanverband München und Freising, Mieterbeirat, verschiedene Münchner Mieter*innen-Gemeinschaften wie #ausspekuliert und die Parteien SPD, Grüne und die Linke.

Die Bundesregierung muss schnell eine Gesetzesänderung in die Wege leiten, damit Städte wie München das Vorkaufsrecht in Erhaltungssatzungsgebieten wieder ausüben und so Mieter*innen schützen können. Doch die FDP blockiert ein rechtssicheres Vorkaufsrecht.

Daniel Föst soll am Mittwoch, den 13. Juli ab 17 Uhr vor seinem Büro in der Baaderstraße 59 erfahren, was die Blockadehaltung seiner Partei für die Menschen in München konkret bedeutet. Obwohl der Termin vorab mit Föst abgesprochen war, hat er im Nachhinein angekündigt, nicht vor Ort sein zu können. So wird aus der Bürger*innen-Sprechstunde eine Demonstration, in der aus den Sozialverbänden heraus und von betroffenen Mieter*innen geschildert wird, wie Münchner*innen aus der Stadt verdrängt werden und wie sich eine Stadt verändert, die sich Normalverdiener*innen nicht mehr leisten können.

Wenn in Erhaltungssatzungsgebieten Häuser verkauft werden, konnten die Kommunen bislang ein Vorkaufsrecht ziehen, wenn sich die Käufer nicht an bestimmte soziale Mindestvorgaben halten wollten. In diese Vorgaben der Stadt willigten die Käufer mit einer sogenannten Abwendungserklärung ein. Doch das Bundesverwaltungsgericht kippte das Vorkaufsrecht im November 2021 weitgehend. Es zählt laut Urteil nicht, ob deutlich absehbar ist, dass die Bewohner*innen eines Hauses in Zukunft verdrängt werden könnten. Sondern nur, ob ein Gebäude weitgehend leer steht oder verkommt. Somit kann etwa die Stadt München das Vorkaufsrecht in den meisten Fällen nicht mehr anwenden. Der Gesetzestext im Baugesetzbuch muss von der Bundespolitik angepasst werden, damit der eigentliche Sinn des Vorkaufsrechts wieder erfüllt werden kann. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hat einen Referentenentwurf zum Vorkaufsrecht vorgelegt – doch die FDP lehnt den Entwurf ab.

München, den 05.07.22

 
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