Bayerischer Verfassungsgerichtshof entscheidet über Volksbegehren

Kämpfen für das Volksbegehren (v.l.): Monika Schmid-Balzert (Geschäftsführerin Landesverband Bayern DMB), Professor Franz Mayer (Verfassungsexperte), Professor Markus Artz (Mietrechtsexperte) und Volker Rastätter (Geschäftsführer Mieterverein München).

Jetzt zählt das Urteil der bayerischen Verfassungsrichter: Rund 52.000 Unterschriften hatten die Macher des Volksbegehrens #6JahreMietenstopp gesammelt – doch das bayerische Innenministerium hat das Begehren im April nicht zugelassen. Nun muss der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheiden; unter großem Medieninteresse heute fand die mündliche Verhandlung statt.

Anders als vom Innenministerium bewertet, hat das Land Bayern aus Sicht der Volksbegehren-Macher durchaus die Gesetzgebungskompetenz, einen Mietenstopp über das öffentliche Recht zu erlassen. Die Bielefelder Juristen Professor Markus Artz, Mietrechtsexperte, und Professor Franz Mayer, Verfassungsexperte, vertreten das Volksbegehren vor Gericht.

Professor Mayer betonte einmal mehr, dass das Volksbegehren zugelassen werden müsse. Er sagte: „Der Freistaat Bayern ist zuständig, soweit sich nicht eine Kompetenzsperre aus dem Grundgesetz ergibt. Und die gibt es vorliegend nicht.“ In kaum einem anderen Bereich wie dem Mietrecht sei die föderale Idee so plausibel: „so viel Vielfalt wie möglich, so viel Einheit wie nötig“, sagte Professor Mayer. „Im dünn besiedelten Mecklenburg-Vorpommern ist ein Mietenstopp wohl nicht nötig, aber in München und anderswo in Bayern eben schon.“

Volker Rastätter: „Wir brauchen Gesetze, die sagen: Jetzt ist mal sechs Jahre Ruhe“

Und Professor Artz mahnte in der mündlichen Verhandlung in Hinblick auf die akute Mietenproblematik: „In Ballungsräumen ist der soziale Frieden in Gefahr.“

„Die dramatische Situation am Mietmarkt ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen“, sagte der Beauftragte des Volksbegehrens, Mietervereins-Geschäftsführer Volker Rastätter, und forderte in der Verhandlung: „Wir brauchen Gesetze, die sagen, jetzt ist mal sechs Jahre Ruhe. Deswegen ist der Mietenstopp so wichtig. In dieser Zeit müssen wir schauen, dass sich die Situation nachhaltig verbessert, zum Beispiel durch verstärkten Neubau.“ Der Mieterverein München hat das Volksbegehren #6JahreMietenstopp initiiert, mittlerweile wird es von einem breiten Bündnis getragen.

Die Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs haben nach der mündlichen Verhandlung heute noch kein Urteil gefällt. Die Entscheidung wollen sie am Donnerstag, 16. Juli, um 10.30 Uhr verkünden.

Bei einer Zulassung könnte es im Herbst zum Volksbegehren kommen – dann könnten die bayerischen Bürger in die Rathäuser gehen und ihren Einsatz für die Mieterinnen und Mieter noch einmal mit ihren Unterschriften bekräftigen.

In Berlin zeigt der Mietendeckel, der dem bayerischen Mietenstopp im Ansatz ähnelt, bereits Wirkung: Dort sind die Mieten in den vergangenen Wochen bereits drastisch gesunken – und das eben nicht aufgrund der Corona-Pandemie.

Foto: Volksbegehren Mietenstopp/Sigi Jantz

Pressemitteilung vom 18.6.2020

 
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