Ampelkoalition muss Mieter*innen-Schutz rasch umsetzen

Die SPD-Bundesfraktion will Mieter*innen kurzfristig helfen, wenn sie durch die sich verschärfende Krise in Zahlungsnot geraten. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung, der das Eckpunktepapier vorliegt. Demnach soll eine Kündigung des Mietvertrages bei Wohnungen vorerst nicht mehr zulässig sein, wenn Mieter*innen ihre Vorauszahlungen für die Betriebskosten nicht leisten können. Ähnliches soll für Nachzahlungen gelten, und zwar für sechs Monate ab der Abrechnung. Die Regelung soll bereits für die Abrechnungsperiode 2021 und auch für 2022 gelten. Als weitere Maßnahmen bekräftigt die SPD-Fraktion ihre Forderung, dass säumigen Zahler*innen nicht Strom oder Gas abgestellt werden dürfe.

Bundeskanzler Olaf Scholz(SPD) hatte am Freitag bereits eine Reform des Wohngeldes angekündigt und will den Kreis der Berechtigten ausweiten. Gesetze zum Mieterschutz wie die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 und die Ausweitung der Mietspiegel sind ebenso geplant.

„Wir begrüßen, dass die SPD unsere Forderungen zum Schutz von Mieterinnen und Mietern, die wir seit Wochen stellen, nun umsetzen möchte und erwarten, dass sich Grüne und FDP anschließen und diese rasch umsetzen. Insbesondere Justizminister Marco Buschmann (FDP) muss jetzt handeln und sofort damit aufhören, mit seiner Politik die Menschen in Armut und Wohnungslosigkeit zu treiben. Wir rechnen für das kommende Jahr mindestens mit einer Verdopplung der Betriebskosten – das können sich viele Mieterinnen und Mieter schlicht nicht mehr leisten und drohen, ihr Zuhause zu verlieren. Es geht hier nicht nur um tragische Einzelschicksale, sondern um soziale Gerechtigkeit und den sozialen Frieden“, sagt Angela Lutz-Plank, Geschäftsführerin vom Mieterverein München.

Zudem schließt sich der Mieterverein München der Forderung des Deutschen Mieterbundes (DMB) an, den Gaspreis zu deckeln. Explodierende Marktpreise dürfen nicht 1:1 an Mieter*innen weitergegeben werden. Durch einen Gaspreisdeckel, der Preiserhöhungen nur bis zu einem bestimmten Punkt zulässt, kann gesetzgeberisch ausgeschlossen werden, dass die Preise für die Endkund*innen ins Unermessliche steigen.

Auch Vermieter*innen, an denen die Kosten zunächst hängen blieben, soll der Staat laut der Süddeutschen Zeitung unterstützen. Falls das Verbot von Kündigungen bei Vermieter*innen zu einer unzumutbaren Härte führe, soll diesen zur Überbrückung ein zinsloses Darlehen gewährt werden. Müssen Vermieter einen Kredit auf das Haus zurückzahlen, so sollen die Ansprüche gestundet werden.
Pressemitteilung vom 25. Juli 2022.

 
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