Fußball-WM: Die wichtigsten Regeln für Mietende

Viele Münchner*innen sind im Fußballfieber: die Weltmeisterschaft der Herren in den USA, Kanada und Mexiko startet Donnerstag-Abend. Bis 19. Juli feiern Fans aus aller Welt ihre Idole. Aber was muss ich als Mieter*in beachten? Darf ich meine Flagge auf dem Balkon hissen? Darf ich die Spiele auf der Terrasse anschauen? Vor allem, wenn die Spiele wegen der Zeitverschiebung nachts oder am frühen Morgen stattfinden?

Angela Lutz-Plank, Geschäftsführerin des DMB Mietervereins München, erklärt die wichtigsten Spielregeln für Mietende und Nachbar*innen: „Poster, Nationalfahnen oder Wimpel dürfen auf der Innenseite der Fenster der angemieteten Wohnung angebracht werden und auch auf dem Balkon darf eine Fahne wehen. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass Fahnen und Co. dem Nachbarn nicht die Aussicht nehmen.“

Lutz-Plank ergänzt: „Wenn auf dem Balkon eine Halterung für einen Fahnenmast angebracht werden muss, brauchen Mieter eine Genehmigung des Vermieters. Denn dies kann ein Eingriff in die Bausubstanz sein.“ Unabhängig müssten Fußballfans sicherzustellen, dass sich die WM-Deko nicht selbständig mache oder herunterfalle. Denn dadurch könnten Vorbeigehende verletzt oder Autos beschädigt werden.

„Natürlich dürfen Mieter in ihren Wohnungen feiern und die Spiele ansehen. Auch auf dem Balkon und im Garten ist das erlaubt“, sagt Angela Lutz-Plank. „Jedoch gelten hier keine Sonderregeln hinsichtlich der Ruhezeiten. Die Nachtruhe muss grundsätzlich schon eingehalten werden.“ Wer in der Nacht Fußball anschaut, sollte darauf achten, dass die Fenster geschlossen sind. Die Gäste sollten sich in ihrer Begeisterung über Tore ein wenig zügeln (zumindest lärmmäßig). Das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot gilt auch bei einer Fußball-WM.

Nachtruhe sollte ab 22 Uhr eingehalten werden. Das gilt auch, obwohl viele Gaststätten in München ihre Außenbereiche für Public Viewing bis 1 Uhr nachts öffnen dürfen. „Das bedeutet aber nicht, dass die Nachtruhe bei privaten Mietverhältnissen auch verkürzt ist. Natürlich sollten die betroffenen Nachbarn aber zu WM-Zeiten etwas großzügiger als üblich sein und Verständnis haben, dass vielleicht aus der Nachbarwohnung auch nach 22 Uhr mal laute Jubelschreie dringen“, sagt Lutz-Plank.

 Pressemitteilung vom 11. Juni 2026

Foto: Adobe Stock

 
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