Volksbegehren zu einem Mieten-Stopp: Gesetzesentwurf ist erstellt

Der nächste Schritt ist gemacht: Die Professoren Markus Artz und Franz Mayer der Universität Bielefeld haben einen Gesetzesentwurf für das Volksbegehren zu einem Mieten-Stopp in Bayern für den DMB Mieterverein München erstellt. Der Gesetzesentwurf sieht vor, Mieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten (162 Städte und Gemeinden) in Bayern bei laufenden Mietverhältnissen sechs Jahre lang zu unterbinden. Dies über das öffentliche Recht, nicht über das Zivilrecht, über das etwa die Mietpreisbremse geregelt ist. „Über das öffentliche Recht  kann das Land Bayern agieren. Es kommt nur auf den politischen Willen an“, sagt Professor Dr. Franz Mayer. Auch bei Staffel- und Indexmietverträgen werden die Mieten eingefroren.

Ein neuer Aspekt im Gesetzesentwurf ist eine Regelung, die sozial verantwortlichen Vermietern entgegenkommt. „Eine Erhöhung der Miete ist dann noch erlaubt, wenn die erhöhte Miete nicht den Betrag von 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete übersteigt“, so Professor Dr. Markus Artz. Mietervereins- und DMB-Landesverbands-Vorsitzende Beatrix Zurek ergänzt: „Wer derzeit sehr wenig Miete verlangt – so wie etwa viele Genossenschaften – soll noch einen kleinen finanziellen Spielraum haben, um nicht in Bedrängnis zu kommen. Dies aber deutlich unter dem Mietspiegel.“

Geldbuße von bis zu 500.000 Euro bei Verstoß gegen das Gesetz

Bei Neuvermietungen soll nach dem Gesetz zukünftig auch nur maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen. Wer gegen das Mieten-Stopp-Gesetz verstößt, soll mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro bestraft werden. „Es ist wichtig, dass Verstöße gegen das Gesetz auch geahndet werden, das wurde etwa bei der Mietpreisbremse versäumt“, so die stellvertretende Vorsitzende des Mietervereins, Simone Burger. Und anders als bei der Mietpreisbremse muss der Vermieter beim Mieten-Stopp zu viel bezahlte Miete von Anfang an zurückbezahlen, bei der Mietpreisbremse ist dies erst ab der Rüge der Fall. Vom Gesetz ausgeschlossen sind Mieten in Neubauten (ab 1. Januar 2019 vermietet), da Investitionen nicht gebremst werden sollen. Modernisierungs-Mieterhöhungen sind auf die ortsübliche Vergleichsmiete gedeckelt.

Der Mieterverein hat den Gesetzesentwurf gestern potenziellen Unterstützern des Begehrens im Kolpinghaus in München vorgestellt. Schon im Boot neben dem Partner der ersten Stunde, der München-SPD, sind der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Region München, die Bayern-SPD, die Linke Bayern, der Landesverband Bayern des Deutschen Mieterbundes (DMB), der SoVD Landesverband Bayern (Sozialverband Deutschland) und der Münchner Mieterbeirat. Weitere Organisationen wie die Bürgerinitiative „ausspekuliert“ haben bei der gestrigen Veranstaltung ihr Interesse signalisiert. Das Grundgerüst für das Gesetz für das Volksbegehren steht. Alle Unterstützer des Begehrens können nun noch eine Woche lang Anmerkungen zum Gesetzesentwurf machen. Nach dem Oktoberfest wird das Bündnis mit dem Sammeln der Unterschriften für das Begehren beginnen.

Meldung vom 30.07.2019

 
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