Wer jetzt Geld zurückbekommt
Mieter*innen sollten ihre Nebenkostenabrechnung prüfen. Denn je nach Energiebilanz des Hauses bekommen sie Geld aus der CO₂-Abgabe zurück.
Mieter*innen sollten ihre Nebenkostenabrechnung besonders genau auf die CO₂-Abgabe überprüfen. Denn diese bekommen Mieter*innen erstmals zurück. Der Hintergrund: Seit 2021 wird für das Heizen mit Öl oder Erdgas eine CO₂-Abgabe erhoben, die bis 2027 weiter ansteigen wird. Bisher mussten Mietende diese Kosten allein tragen. Doch seit dem 1. Januar 2023 werden Vermieter*innen an den CO₂-Kosten beteiligt, je nach Energiebilanz müssen sie 0 bis 95 Prozent übernehmen. Die Nebenkostenabrechnung für 2023 müssen Mietende bis spätestens Ende 2024 erhalten. Danach dürfen Vermieter*innen keine Nachzahlung mehr verlangen, ein Anspruch auf das Guthaben besteht für Mieter*innen jedoch weiterhin. Überprüfen Sie Ihre Abrechnung!
Zur Orientierung: Für einen Vierpersonenhaushalt in einem 110-Quadratmeter-Wohnhaus ist eine Erstattung von mehr als 200 Euro jährlich möglich. Für Mehrparteienhäuser mit Zentralheizung müssen Vermietende die Höhe der CO₂-Abgabe ausrechnen und bei der Nebenkostenabrechnung berücksichtigen. Für Wohnungen mit Gasetagenheizungen, für die Mietende die Rechnung bezahlen, müssen diese es selbst ausrechnen und Vermietenden in Rechnung stellen. Für die Berechnung werden folgende Angaben benötigt: die im Abrechnungszeitraum verbrauchte Menge an Erdgas in Kilowattstunden, der Emissionsfaktor des Gases, die Wohnfläche und der CO₂-Preis im Abrechnungsjahr. Der Gaslieferant ist verpflichtet, den Emissionsfaktor des Erdgases anzugeben. Mietende haben ein Jahr nach der Abrechnung des Versorgers Zeit, ihre Forderung den Vermietenden mitzuteilen. Danach ist sie verjährt.
Beatrix Zurek, Vorsitzende des Mietervereins München, begrüßt die Entscheidung: „Viele Mieterinnen und Mieter sind mit den stark gestiegenen Energiekosten bei den immer weiter steigenden Mieten ohnehin sehr belastet. Dass nun auch Vermietende in die Pflicht genommen werden und die Kosten für schlecht gedämmte Gebäude mittragen müssen, ist nur fair.“ Eine neue Bundesregierung ist nun in der Pflicht, durch langfristige Förderung mehr Anreize für energetische Sanierungen zu schaffen. Zudem ist das Mietrecht so zu ändern, dass Mieter*innen bei energetischen Sanierungen nicht die Hauptlast durch Mietsteigerungen zu tragen haben, sondern dass es zu einer energetisch effektiven und warmmietenneutralen Sanierung kommt. Das heißt, die Belastung für die Mieter*innen würde nach einer Sanierung nicht steigen, sondern die durch die Sanierung begründete Mieterhöhung darf die Entlastung durch die gesunkenen Energiekosten nicht übersteigen.
Rechner zur Aufteilung der CO2-Kosten auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums.
Text: Jasmin Menrad
Illustration: drawkit.com