Mietermodernisierung: Vermieter muss zustimmen

Wer in seiner gemieteten Wohnung umbauen oder modernisieren möchte, sollte mit seinem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung treffen. Anderenfalls drohen spätestens beim Auszug böse Überraschungen

„Bei allen Veränderungen in der Wohnung oder im Haus, die zu einem Eingriff in die Bausubstanz führen, muss der Vermieter seine Zustimmung geben“, sagt Angela Lutz-Plank, Geschäftsführerin des Mietervereins München. „Bevor also in eine aufwändige Badsanierung, die Verlegung eines neuen Parketts oder die Entfernung einer Wand investiert wird, muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden.“

Das gilt auch bei kleineren Baumaßnahmen, wenn zum Beispiel Holzverkleidungen angebracht, Türblätter gekürzt, Sicherheitsschlösser oder Türspione eingebaut werden sollen. „Wer ohne Erlaubnis des Vermieters modernisiert, riskiert, dass der Vermieter noch während des Mietverhältnisses die Rückgängigmachung der Baumaßnahme fordert“, so Lutz-Plank.

Wer beim Auszug hofft, er erhalte einen finanziellen Ausgleich für seine Modernisierungsarbeiten und Wohnungsverbesserung, irrt. Für die neue Heizung oder das moderne Bad muss der Vermieter nur dann einen Ausgleich zahlen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. „Die Erlaubnis zur Modernisierung allein reicht hier nicht aus. Vermieter und Mieter müssen das im Vorfeld genau klären und v.a. schriftlich fixieren“, sagt Lutz-Plank.

Wenn eine solche Vereinbarung nicht gemacht wird, kann der Vermieter seinen Mieter auffordern, seine Einbauten und  Einrichtungen bei Ende des Mietverhältnisses wieder auszubauen und mitzunehmen. Er kann sogar verlangen, dass die Wohnung im ursprünglichen Zustand zurückgegeben wird. Das bedeutet, der Mieter muss erneut Geld investieren, um den alten Zustand wiederherzustellen.

Deshalb sollten Mieter, bevor sie investieren, eine Vereinbarung mit dem Vermieter treffen. In dieser muss zum einen die grundsätzliche Genehmigung des Umbaus vereinbart werden, zum anderen aber auch, dass die Veränderungen bei Auszug bleiben dürfen.  Wenn der Vermieter sich finanziell an dem Umbau nicht beteiligt, kann er natürlich auch keine Mieterhöhung für das modernisierte Bad oder das neue Parkett verlangen.

Pressemitteilung vom 20.03.2023

 
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