Jetzt bei Umfrage zu Bestellerprinzip mitmachen

Seit 2015 gibt es eine mieterfreundlichere Regelung zu den Maklerkosten bei der Wohnungssuche. Das „Bestellerprinzip“ besagt, dass der Mieter den Makler nur bezahlen muss, wenn er ihn ausdrücklich mit der Suche nach einer Wohnung beauftragt hat, der Makler die Wohnung exklusiv für den Mieter gefunden hat und es zu einem Mietvertrag gekommen ist.

Evaluierung durch Bundesjustizministerium

Das Bundesjustizministerium will nun noch bis zum Jahresende per Online-Umfrage herausfinden, ob und wie das Bestellerprinzip funktioniert. Hier können Sich sich an der Umfrage beteiligen und somit die Stimme der Mieter einbringen.

Meldung vom 1.12.2020

 
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