GBW-Mieter unterliegen vor Gericht

Das Landgericht München bestätigt Mieterhöhungen auch bei EOF-Wohnungen. Der Mieterverein München e.V. fordert: „Der Freistaat muss Geringverdiener vor solchen Erhöhungen schützen.“

Das Landgericht München hat gestern die Mieterhöhung einer GBW-Mieterin in einer geförderten EOF-Wohnung für rechtens erklärt (AZ 14 S 19532/17). Damit ist auch klar, dass solche Mieterhöhungen generell für EOF-Wohnungen möglich sind. „Wir bedauern, dass die Mieter verloren haben“, sagt Volker Rastätter, Geschäftsführer des Mietervereins, „überraschend kam das aber nicht.“

Seit dem Verkauf der GBW an ein privates Konsortium bekommen die Mieter regelmäßig Miterhöhungen nach BGB § 558. Demnach darf alle drei Jahre die Miete um 15 Prozent erhöht werden, bis zur Obergrenze, die im Münchner Mietspiegel als „ortsübliche Vergleichsmiete“ festgeschrieben ist. Im Gesetz steht nicht, ob das auch für EOF-Wohnungen gilt. Die „einkommensorientierte Förderung“ kommt vom Land Bayern: Geringverdiener kriegen einen Zuschuss zur Miete, je nach Einkommen maximal 3,75 Euro pro Quadratmeter. Wird die Mieter erhöht, bleibt aber der Zuschuss gleich. Die Mieterhöhungen müssen also voll von den Mietern bezahlt werden.

Streitpunkt war, ob sich Vermieter auch bei solchen Wohnungen auf den Mietspiegel berufen dürfen. In einem früheren Urteil des Landgerichts wurde das verneint.

Im vergangenen Jahr allerdings hatte das Landgericht mehrmals angekündigt, dass sich die Rechtsprechung ändern werde, wegen eines BGH-Entscheids von 2016. Es gebe demnach keinen Sondermietmarkt, EOF-Wohnungen seien mit allen anderen Wohnungen vergleichbar, deswegen würden auch dort die gleichen Regeln gelten. Da es rechtlich aussichtslos erschien, gegen die Erhöhungen am Ackermannbogen vorzugehen, hat der Mieterverein für seine Mitglieder Sonderkonditionen mit der GBW ausgehandelt: Zehn Prozent Nachlass, drei Monate Aufschub und die Erhöhung darf nicht mehr als 99 Euro betragen. „Wir haben unseren Mitgliedern geraten, zu unterschreiben, weil wir davon ausgehen mussten, dass wir vor Gericht verlieren würden“, sagt Volker Rastätter.

Einige Betroffene haben dennoch nicht unterschrieben. So auch die Mieterin im aktuellen Fall: Sie hätte nach BGB eine Erhöhung von 139 Euro bekommen. Nach der Vereinbarung mit dem Mieterverein hat die GBW 99 Euro gefordert. Sie lehnte ab und verlor nun. Das Gericht bestätigte die Mieterhöhung. Die Mieterin muss nun die 139 Euro zahlen. Das Gericht wies darauf hin, dass ihm noch weitere rund 20 solcher Fälle vorliegen. „Wir haben mit der GBW nun vereinbart, dass wir für die Betroffenen nachverhandeln, das Ergebnis ist aber noch offen“, so Rastätter.

Das Problem müsse generell aber politisch gelöst werden. Volker Rastätter beklagt: „Der Freistaat lässt ausgerechnet Geringverdiener im Stich. Und das, obwohl er selbst die GBW verkauft hat und die Mieter deswegen überhaupt diese Mieterhöhungen bekommen. Das Mindeste wäre, dass der Freistaat die Zuschüsse für diese Mieter erhöht. Er sollte außerdem seine EOF-Richtlinie ändern und solche Mieterhöhung damit verhindern.“

 

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Meldung vom 17.05.2018

 
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