Eigenbedarfskündigung: 90-jähriger Mieter darf in seiner Wohnung bleiben
Rudolf Kluge (l.) mit seinem Anwalt Emil Kellner.
Als das Urteil verkündet wird, fällt endlich alle Anspannung von Rudolf Kluge (90) ab. Er lächelt. Denn: Er darf in seiner Dreizimmerwohnung in Neuperlach wohnen bleiben. Das Amtsgericht München hat am 22. Oktober entschieden: Die Räumungsklage wird abgewiesen, das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortgesetzt.
Seit 1975 lebt Rudolf Kluge in seiner Wohnung. Dann: Anfang 2018 die Eigenbedarfskündigung. Seine Vermieterin will, dass er auszieht, damit ihr Sohn einziehen kann.
„Wir sind sehr erleichtert. Herr Kluge ist das Musterbeispiel für einen Härtefall“, sagt Volker Rastätter, Geschäftsführer des DMB Mieterverein München. „Es hätte schlimme Folgen gehabt, ihn aus seinem Viertel zu reißen, in dem er seit Jahrzehnten verwurzelt ist. Dieses Urteil stärkt die Rechte älterer Mieter, die seit Jahrzehnten in ihren Wohnungen leben und auf dem aktuellen Wohnungsmarkt keine Chance haben.“
Rudolf Kluge hatte nach der Kündigung wegen Eigenbedarfs versucht, eine neue Wohnung zu finden. Ohne Erfolg. Seine Vermieterin reichte Räumungsklage ein, über die das Gericht nun entschied. Vor Gericht vertrat Anwalt Emil Kellner den Senior über den Rechtsschutz des Mietervereins. „Ich freue mich sehr, dass Herr Kluge als Härtefall anerkannt wurde und in seiner Wohnung bleiben kann“, sagt Kellner.
Seit Jahren beobachtet der Mieterverein eine Zunahme von Eigenbedarfskündigungen in der Stadt. 880 Fälle von Eigenbedarfskündigungen zählte der Verein allein im vergangenen Jahr unter seinen Mitgliedern – doppelt so viele wie noch 2017. „Und das sind nur die Zahlen unserer Mitglieder. In München gibt es also noch viel mehr Fälle“, sagt Volker Rastätter. Für das laufende Jahr geht der Mietervereins-Geschäftsführer von einer ähnlichen hohen Zahl an Fällen wie 2018 aus. „Die Eigenbedarfskündigung ist eine einfache Art, Mieter loszuwerden“, erklärt Rastätter. Die Vorgaben seien bisher nicht sehr streng. So könne ein Eigentümer Eigenbedarf für einen großen Kreis anmelden – etwa für Pflegepersonal oder auch einen Neffen. „Hier fordern wir strengere Regeln. Nur so werden wir die Situation in den Griff bekommen“, betont Rastätter.
Seit dem Jahr 1970 ist Rudolf Kluge Mitglied im Mieterverein München. Aufgrund des Urteils konnte er seinen 90. Geburtstag einen Tag nach dem Urteil sorgenfrei in seiner Wohnung feiern. „Dieses Urteil ist schon heute Geburtstag und Weihnachten zugleich für mich“, sagte Kluge nach der Urteilsverkündung.
Meldung vom 22.11.2019