Darf ich einen Nachmieter stellen, wenn ich vorzeitig ausziehe?
Mieter haben grundsätzlich keinen Anspruch darauf, einen Nachmieter stellen zu können.
Der Vermieter darf sich seinen Vertragspartner immer selbst suchen. „Die Vorstellung vieler Mieter, dass sie dem Vermieter drei Nachmieter präsentieren müssen und dann jederzeit aus dem Mietvertrag aussteigen können, ist falsch. Das ist ein Gerücht, das sich hartnäckig hält!“, sagt Volker Rastätter, Geschäftsführer des Mietervereins München e.V.
Es gibt viele Gründe, warum Mieter vorzeitig aus ihrer Wohnung ausziehen wollen und die gesetzliche Kündigungsfrist oder eine vereinbarte Mietzeit nicht einhalten können oder wollen. Der Vermieter kann aber in der Regel auf die Einhaltung der Fristen bestehen.
„Etwas anderes gilt nur, wenn das im Vertrag ausdrücklich so vereinbart ist. Es muss schriftlich festgehalten sein, dass der Mieter das Mietverhältnis vorzeitig beenden kann, wenn er einen Nachmieter stellt. Das ist aber selten“, so Rastätter weiter.
Der Gesetzgeber hält die Kündigungsfrist von drei Monaten für Mieter zumutbar. Der Vermieter muss auch vor Ablauf dieser Kündigungsfrist keinen anderen Mieter suchen, er kann darauf bestehen, dass der alte Mieter bis zum Ende der Mietzeit die Miete bezahlt.
Trotzdem lohnt es sich immer den Vermieter zu fragen, ob eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses möglich wäre, sofern man einen Nachmieter präsentiert. Am besten hat man dann auch gleich einen Interessenten parat.
Das Thema spielt vor allem eine Rolle, wenn der Mieter durch einen Kündigungsausschluss oder einen Zeitmietvertrag länger gebunden ist. In diesen Fällen besteht zwar ebenfalls kein Anspruch des Mieters, einen Nachmieter zu stellen. Allerdings kann der Mieter den Vermieter um Erlaubnis zur Untervermietung bitten und einen konkreten Untermieter vorschlagen. Erlaubt der Vermieter die Untervermietung nicht ohne einen Grund zu haben, so kann der Mieter unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist kündigen.
Meldung vom 07.08.2017