Anpfiff! 7 Spielregeln für Mieterinnen und Mieter zur Fußball-EM

Endlich Fußball-Europameisterschaft! Aber was müssen Fußballfans beachten, wenn sie zum Beispiel eine Fahne auf den Balkon hängen, Spiele in einer Gruppe im Garten oder auf der Terrasse ansehen und keinen Ärger mit Nachbar*innen oder Vermieter*innen bekommen wollen?

Foto: Romolo Tavani, Adobe Stock
Foto: Romolo Tavani, Adobe Stock

So bleibt die EM-Freude ungetrübt – die wichtigsten Spielregeln für Mieterinnen und Mieter:

  1. Poster der Nationalmannschaft oder Nationalfahnen dürfen auf der Innenseite der Fenster der angemieteten Wohnung angebracht werden. „Auch auf dem Balkon darf eine Fahne wehen“, sagt Volker Rastätter, Geschäftsführer des DMB Mietervereins München. „Wichtig ist es, dass Fußballbegeisterte dabei darauf achten, Nachbarinnen und Nachbarn etwa mit einer großen Fahne nicht die Aussicht zu nehmen.“
  2. Wer auf dem Balkon eine Halterung für den Fahnenmast anbringen möchte, braucht eine Genehmigung des Vermieters oder der Vermieterin. „Denn das kann ein Eingriff in die Bausubstanz sein und dafür ist immer ein Einverständnis notwendig“, so Rastätter weiter.
  3. Wichtig: Die Vermieterin oder der Vermieter kann verlangen, dass ein Eingriff in die Bausubstanz bei einem Auszug aus der Wohnung wieder rückgängig gemacht wird. Volker Rastätter: „Wer das nicht möchte, sollte sich schriftlich zusichern lassen, dass kein Rückbau bei einem Auszug notwendig ist.“
  4. Fußballfans müssen sicherstellen, dass sich Fahnen oder Plakate nicht selbständig machen oder herunter fallen vom Balkon. Denn dadurch könnten vorbeigehende Menschen verletzt oder Autos beschädigt werden.
  5. In der Wohnung, auf dem Balkon oder der Terrasse und im Garten darf natürlich gefeiert werden. Auch dürfen die EM-Spiele im Fernsehen gemeinsam mit anderen Fans unter Einhaltung der Corona-Regeln angesehen werden. Volker Rastätter: „Bei aller Fußball-Freude ist es wichtig, Rücksicht auf andere zu nehmen, die sich vielleicht nicht für die EM interessieren oder ihre Ruhe haben wollen.“
  6. Auch wenn die Geduld von Nachbar*innen während einer EM eventuell größer ist: Rein rechtlich gibt es keine Sonderreglungen für besondere Ereignisse wie eine EM. „Hier gilt wie immer das sogenannte Rücksichtnahmegebot. Lachen, Schreien, laute Musik oder der Fernsehkommentar werden im Freien viel stärker wahrgenommen als in der Wohnung bei geschlossenen Fenstern und Türen“, sagt Mietervereins-Geschäftsführer Volker Rastätter.
  7. Nach 22 Uhr gilt die Nachtruhe, auch im Sommer und auch während der EM. Dann sollten die Spiele tatsächlich nur noch in der Wohnung verfolgt werden.

Pressemitteilung vom 10. Juni 2021

 
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