„Jede bezahlbare Wohnung, die aus dem normalen Wohnungsmarkt fällt, ist eine zu viel“
Mieterverein und Kreisstelle München des DEHOGA Bayern fordern strengere Regeln für Airbnb & Co.

Eine Genehmigungspflicht für Kurzzeitvermietungen in München fordern der DMB Mieterverein München und die Kreisstelle München des DEHOGA Bayern. „Jede Wohnung, die bezahlbar ist und die aus dem normalen Wohnungsmarkt fällt, ist eine zu viel und dagegen wollen wir vorgehen“, sagte Mietervereins-Vorsitzende Beatrix Zurek bei einer gemeinsamen Pressekonferenz. Er sehe zwei Probleme bezüglich der Auswüchse bei Kurzzeitvermietungen, sagte Christian Schottenhamel vom Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband: Einmal eine unfaire Wettbewerbssituation, da Hoteliers eine Vielzahl von Auflagen zum Schutz der Gäste beachten müssten – anders als die Vermieter von Airbnb-Unterkünften. Und vor allem: „Unsere Mitarbeiter finden keine bezahlbaren Wohnungen in München mehr.“
In knapp einer Woche startet das 191. Oktoberfest: Für Unterkünfte in München werden bei Airbnb und Co. teils astronomische Preise aufgerufen. Mieterverein und Dehoga begrüßen, dass es ab Oktober/November 2026 eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen über Airbnb und Co. für München geben wird. „Wenn diese Kurzzeitvermietungen auch noch von der Stadt genehmigt werden müssten, würde sich der eine oder andere gut überlegen, ob er seine Wohnung wirklich weitervermietet“, so Zurek. Eine Weitervermietung war zwar bisher auch nur maximal acht Wochen im Jahr von Seiten der Stadt erlaubt, sonst liegt eine Zweckentfremdung vor. Und Mieter brauchen unabhängig davon immer auch die Genehmigung des Vermieters. Aber es war bisher schwierig, schwarze Schafe zu identifizieren, die Wohnraum dauerhaft zweckentfremden.
Durchsetzbar macht die Registrierungspflicht eine EU-Verordnung, die seit Ende Mai gilt. Sie verpflichtet Airbnb & Co., ausschließlich Angebote mit behördlich erteilter Registrierungsnummer zu veröffentlichen. Außerdem müssen sie den Ämtern nicht nur die exakte Adresse jeder einzelnen Unterkunft, sondern Monat für Monat die aktuelle Buchungslage übermitteln. Mehr Handlungsspielraum soll den Kommunen ein weiterer Verstoß der EU vom Mittwoch geben: Sie will Städten und Kommunen eine einheitliche Rechtsgrundlage liefern, auch inhaltlich Kurzzeitvermietungen stärker einzuschränken, etwa durch Quoten in bestimmten Vierteln. Bisher drohten langwierige Gerichtsverfahren.
Beatrix Zurek und Christian Schottenhamel: „Unser Ziel ist es, Auswüchse bei Airbnb und Co. einzudämmen und dem regulären Mietwohnungsmarkt wieder mehr Wohnungen zuzuführen. Wohnen ist ein Grundrecht und nicht dafür da, maximale Renditen zu erwirtschaften.“
Pressemitteilung vom 11. September 2026