Leserfragen zum Mietrecht: Müssen wir streichen?

Anja Franz

Anja Franz

Rechtsanwältin Anja Franz beantwortet die Fragen unserer Leser*innen. Sie arbeitet seit 1999 beim DMB Mieterverein München e.V. als Rechtsberaterin. Zusätzlich ist sie Mitarbeiterin in der Pressestelle.

Müssen wir streichen?

Wir bewohnen seit 10 Jahren eine Wohnung in Harlaching. Nun haben wir gekündigt, da wir in unser Ferienhaus nach Spanien ziehen. Unser Vermieter möchte nun, dass wir die gesamte Wohnung streichen. Im Mietvertrag steht, dass die Wohnung am Ende gestrichen werden muss, wenn sie objektiv abgewohnt ist. Als Anhaltspunkte werden Fristen genannt, nach deren Ablauf man davon ausgehen kann, dass das Streichen notwendig ist. Wir haben die Wohnung erst letztes Jahr komplett weiß streichen lassen und waren in diesem letzten Jahr kaum zu Hause, da wir bereits viel in Spanien waren. Müssen wir nun wirklich nochmal alles streichen lassen? 

– Ludwig R. aus Obermenzing

Anja Franz: Nein, das wird wohl nicht gefordert werden können. Die Fristen, die im Mietvertrag genannt sind, sind nur Anhaltspunkte, wenn während des Mietverhältnisses nicht gestrichen wurde. Wenn Sie erst vor einem Jahr renoviert haben und die Wohnung kaum genutzt wurde, kann der Vermieter dies nicht verlangen. Ausnahme wäre nur, wenn Sie farbige oder tapezierte Wände haben. Dann muss auf jeden Fall in neutralen Farben gestrichen werden.

Darf mein Vermieter einen Schlüssel für meine Wohnung behalten?

Ich habe vor zwei Monaten eine neue Wohnung bezogen und vom Vermieter bei der Übergabe zwei Schlüssel ausgehändigt bekommen. Einen weiteren wollte er behalten, da er ab und zu die Wohnung besichtigen will und das dann wunderbar machen könnte, wenn ich nicht da bin und mich so auch nicht stören würde. Ich möchte das aber nicht, da ich häufig nicht zu Hause bin und nicht will, dass fremde Leute in meiner Wohnung sind. Kann ich den dritten Schlüssel von ihm verlangen? Wie kann ich sicher sein, dass er nicht noch mehr Schlüssel hat?

– Jennifer W. aus Obersendling

Anja Franz: Der Vermieter hat kein Recht, einen Schlüssel für die Wohnung zu behalten. Er darf die Wohnung nicht ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis betreten. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, haben Sie das Recht, das Schloss austauschen zu lassen. Sie müssen dem Vermieter dann keinen Schlüssel geben. Sollten Sie für länger nicht in der Wohnung sein, empfiehlt es sich, den Schlüssel bei einem Nachbarn Ihres Vertrauens zu deponieren und den Vermieter zu informieren. Dies ist sinnvoll, falls es in der Wohnung z.B. brennt und man schnell Zutritt benötigt. Ansonsten müssten Sie die Kosten für den Schlüsseldienst übernehmen.

 

Foto: Ina Zabel

 

 
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