Neues bayerisches Zweckentfremdungsgesetz jetzt umsetzen
Der Landtag hat geliefert – jetzt sind die Kommunen am Zug: Mit dem neuen bayerischen Zweckentfremdungsgesetz erhalten Städte und Gemeinden endlich wirksame Instrumente, um der massenhaften Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen und Airbnb-Angebote einen Riegel vorzuschieben. Der DMB Landesverband Bayern begrüßt das Gesetz als wichtigen Schritt im Kampf gegen Wohnraummangel – warnt aber zugleich vor einem politischen Stillstand, der das Ziel verfehlen würde. „Jede Ferienwohnung in Wohnlagen mit angespanntem Markt bedeutet eine verdrängte Mieterin, einen Mieter weniger mit bezahlbarem Zuhause. Jetzt müssen die Kommunen zeigen, dass ihnen Mieterschutz wichtiger ist als das Wegschauen!“, mahnt Monika Schmid-Balzert, Geschäftsführerin des DMB Landesverbands Bayern e.V.
Ab dem 1. April 2026 können Kommunen ein digitales Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietungen einführen. Dadurch lassen sich illegale Zweckentfremdungen endlich leichter aufspüren und sanktionieren. Auch der EU-weit vorgesehene Datenaustausch mit Online-Plattformen eröffnet neue Kontrollmöglichkeiten. „Dieses Gesetz ist kein Selbstläufer – es bleibt wirkungslos, wenn Rathäuser zögern. Jetzt braucht es Tempo, klare Ansagen und den politischen Willen zur Umsetzung!“, so Schmid-Balzert weiter. Der DMB Bayern appelliert an alle Städte und Gemeinden im Freistaat, die neuen Regelungen ohne Verzögerung umzusetzen und das digitale System konsequent zu nutzen. Nur so lasse sich verhindern, dass dringend benötigter Wohnraum schleichend dem Mietmarkt entzogen wird.
„Wer wirklich für Mieterinnen und Mieter handeln will, muss jetzt handeln. Kein Gesetz der Welt hilft, wenn es in den Schubladen der Verwaltung liegen bleibt“, betont Schmid-Balzert.
Pressemitteilung von 30.3.2026
Hinweis: Der DMB Bayern ist der Landesverband, dem der Mieterverein München angehört.