Zurek: „Qualifizierter Mietspiegel extrem wichtig für München“

Mietervereins-Vorsitzende Beatrix Zurek. Foto: DMB Mieterverein München/Sebastian Krawczyk

Das Verwaltungsgericht München hat die Klagen des Haus- und Grundbesitzervereins gegen die Stadt München in Sachen Mietspiegel für unzulässig erklärt. „Münchens Mieterinnen und Mieter können vorerst aufatmen“, sagt Beatrix Zurek, die Vorsitzende des DMB Mietervereins München. „Der qualifizierte Mietspiegel ist extrem wichtig für unsere Stadt. Denn ein qualifizierter Mietspiegel sorgt dafür, dass zwischen Vermietern und Mietern im Regelfall klar ist, welche Miethöhe erlaubt ist. Er verhindert, dass immer mehr Mietstreitigkeiten vor Gerichten ausgetragen werden. Und dass Mieter am Ende eine Erhöhung eher akzeptieren, weil sie sich vor hohen Kosten fürchten. Der Münchner Mietspiegel schützt Mieterinnen und Mieter außerdem davor, dass sich die Preisspirale in München noch mehr nach oben dreht, wie es eh schon der Fall ist.“

Mietspiegel legt ortsübliche Vergleichsmiete fest

Deswegen habe sie auch kein Verständnis für die immerwährenden Bemühungen von „Haus und Grund“, den qualifizierten Mietspiegel der Stadt München zu kippen, so Zurek. „Eigentum verpflichtet, so steht es im Grundgesetz. Vielen Vermietern ist das auch bewusst. Wir können uns nicht vorstellen, dass es im Sinne dieser Menschen ist, dass der soziale Friede in unserer Stadt in Gefahr gebracht wird. Wer in München vermietet, kann durchaus angemessene Einnahmen generieren. Wer jedoch das maximal Mögliche aus seinen Mietern finanziell herausholen möchte, der sollte sein Geld besser in einem anderen Bereich anlegen. Wohnen ist ein soziales Gut.“

Zum Hintergrund: Im Münchner Mietalltag spielt der Mietspiegel eine wichtige Rolle. So legt er fest, wie hoch die ortsübliche Miete für eine Wohnung in einer bestimmten Lage mit einer bestimmten Ausstattung sein darf. Diese Miete darf dann bei eventuellen Mieterhöhungen nicht überschritten werden. Bei der Wiedervermietung einer Wohnung an einen neuen Mieter darf die Miete maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Mietpreisbremse). Gäbe es keinen qualifizierten Mietspiegel in München mehr, könnten Richter bei Streitigkeiten verlangen, dass die ortsübliche Vergleichsmiete per Gutachten ermittelt wird. Das ist kostspielig und könnte dazu führen, dass Mieter darauf verzichten, ihre Rechte vor Gericht einzufordern. Ein qualifizierter Mietspiegel dagegen hat vor Gericht Beweiskraft. Der Haus- und Grundbesitzerverein hatte der Stadt in zwei Klagen vorgeworfen, eine falsche Datengrundlage für die Mietspiegel 2017 und 2019 verwendet zu haben, die ortsübliche Vergleichsmiete sei dadurch zu niedrig, Vermieter im Nachteil. Das Verwaltungsgericht wies die Klagen als unzulässig ab. Gründe dafür können etwa sein, dass die Klageform nicht die richtige oder ein anderes Gericht zuständig ist. Die genaue Begründung der Urteile wird für die nächsten Wochen erwartet.

Pressemitteilung vom 9.10.2020

 
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