Sozialer Wohnungsbau: Freistaat muss Fördertöpfe auffüllen

Um die Vergabe von Fördermitteln für den sozialen Wohnungsbau geht es am heutigen Dienstagnachmittag im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr des bayerischen Landtags. „Wir fordern Bauminister Bernreiter auf, endlich für Klarheit zu sorgen wie viel Geld der Freistaat Kommunen wie München zu Verfügung stellt“, sagt Monika Schmid-Balzert, stellvertretende Geschäftsführerin des DMB Mietervereins München und Geschäftsführerin des Landesverbands Bayern des Deutschen Mieterbundes. „Der Freistaat muss seiner Verpflichtung zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus nachkommen und darf München und alle anderen Kommunen nicht im Regen stehen lassen. Die Lage auf dem Wohnungsmarkt – nicht nur – in München ist extrem angespannt, es muss dringend neuer, bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.“

Im Sommer war ein Herbstpaket von 300 Millionen Euro vom Freistaat angekündigt worden. Was daraus wurde, ist bislang ungewiss. „Selbst diese Summe wird auf keinen Fall reichen“, sagt Schmid-Balzert. „Die Priorität von CSU und Freien Wählern liegt einfach nicht darauf, das Wohnproblem zu lindern, das wird an diesem Verhalten erneut deutlich.“ Das Bauministerium selbst geht laut Landtags-SPD insgesamt von Förderwünschen in Höhe von vier Milliarden Euro aus.

Auch beim Thema Umwandlungsverbot hat die bayerische Regierung den Ernst der Lage für viele Mietende nicht erkannt. So möchte sie die entsprechende bayerische Verordnung nur um ein Jahr verlängern und nicht, wie eigentlich bundesgesetzlich möglich, bis Ende 2030. Auch ist es in Bayern so, dass Mietshäuser mit weniger als elf Wohnungen nicht unter die Regelung fallen. Das heißt hier dürfen Mietwohnungen in Eigentumswohnungen ohne Genehmigung umgewandelt und verkauft werden. In München gibt es viele Mietshäuser mit weniger als elf Wohnungen, weswegen sich der DMB Mieterverein München und sein Landesverband für eine Regelung mit weniger als drei Wohnungen einsetzen. So könnten Mietende effektiv geschützt werden. Denn wenn Wohnungen einzeln als Eigentumswohnungen verkauft werden, werden die Mieter zwar „mitverkauft“. Doch dann kann häufig eine Eigenbedarfskündigung drohen, die juristisch schwer abzuwehren ist.

Pressemitteilung vom 2.12.2025

 
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