Vermieter*innen dürfen die Wohnung ihrer Mieterin oder ihres Mieters betreten, wenn sie eine Besichtigung mit Interessent*innen für einen Kauf oder eine neue Vermietung durchführen wollen.

Das aber nur mit ausreichender zeitlicher Ankündigung – minimal drei bis vier Tage Vorlauf müssen Mieter*innen gegeben werden.

Nach derzeitiger Corona-Lage können Mieter*innen aus Sicht des DMB Mietervereins München verlangen, dass sich jeweils nur eine Person neben ihnen in der Wohnung befindet. Denn es dürfen sich laut der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung unter Ungeimpften maximal zwei Haushalte treffen. Da man selbst als Mieter*in gegenüber dem Vermieter oder der Vermieterin nicht offenlegen muss, ob man geimpft ist oder nicht, wäre mit einem selbst und einer zweiten Person die maximale Anzahl an Haushalten bereits erreicht. Auch können Mieter*innen aus unserer Sicht auf der Tragen von FFP2-Masken in ihrer Wohnung bestehen. Eine ständige Rechtsprechung gibt es zu dem Thema noch nicht.

 
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