Allen, die Gewerbe gemietet haben, hilft seit 31.12.2020 eine Gesetzesänderung (Art. 240 EGBGB § 7). Diese geht davon aus, dass Covid-19-bedingte Anordnungen zur Schließung von Geschäften zu einer „schwerwiegenden Veränderung der vertraglichen Grundlage“ zwischen Mieter*in und Vermieter*in führen. Darauf können sich Gewerbemieter*innen berufen und eine Mietanpassung verlangen. Eine reduzierte Miete ist wahrscheinlich. Dabei kommt es jedoch auf den Einzelfall an, eine Pauschalregelung für den Abschlag bei der Miete gibt es laut einer Entscheidung des BGH vom Januar 2022 nicht. Lassen Sie sich von uns beraten!

 
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