Im Frühjahr 2020 gab es ein Gesetz, das festgelegt hat, dass Mietern und Mieterinnen (auch Gewerbe) wegen Mietschulden, die aufgrund der Corona-Krise entstanden sind, nicht gekündigt werden durfte. Es wurde aber nicht verlängert und gilt damit leider nur für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis Ende Juni 2020. Das heißt Mieter*innen sind seit Juli 2020 nicht mehr geschützt, wenn sie ihre Miete coronabedingt nicht bezahlen können.

Wer unter die Regelung vom Frühjahr 2020 fällt, muss die ausgefallene Miete aus dem Zeitraum vom April bis Ende Juni 2020 bis Ende Juni 2022 nachbezahlen, es können auch Verzugszinsen anfallen. Wer die ausgefallene Miete bis Ende Juni 2022 nicht nachbezahlt, kann dann wieder entsprechend der bisherigen Regelungen gekündigt werden. 

Wichtig wäre die Einrichtung eines Sicher-Wohnen-Fonds für Mieter*innen und Vermieter*innen. Denn wenn sich am Ende der Krise die Mietschulden türmen, ist das für beide Seiten nicht hilfreich. 

 
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