Nein, Mieterinnen und Mieter sind vor Eigenbedarfskündigungen während der Corona-Krise nicht gesondert geschützt. Der Corona-Schutzschirm aus dem Frühjahr 2020 befasste sich nur mit Kündigungen wegen Mietrückständen. Eigenbedarfskündigungen sind nicht von der Regelung gedeckt. Wer eine solche Kündigung erhält, sollte sich trotzdem immer juristisch beraten lassen. Denn nicht jede Eigenbedarfskündigung ist auch wirksam und es gibt Härtegründe, die Betroffene davor bewahren können, ihre Wohnung zu verlieren.