Neue Sobon: „Wichtiger Schritt“: Schärfere Regeln für Neubaugebiete in München beschlossen

©ah_fotobox - stock.adobe.com

Bezahlbare Mietwohnungen sind extreme Mangelware in München. „Und deswegen ist es ein wichtiger Schritt, dass der Stadtrat jetzt die Regeln für die Sozialgerechte Bodennutzung (Sobon) und damit für den Wohnungsbau in Neubaugebieten verschärft hat. Ein guter Tag für Mieterinnen und Mieter! Die Stadt München hat ihre rechtlichen Möglichkeiten in diesem Bereich ausgeschöpft. Jetzt muss der Bund endlich handeln, um weitere Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter zu erreichen. Für viele Regelungen hat nur der Bund die Kompetenz. So muss etwa das Bodenrecht reformiert werden: Denn für bezahlbaren Wohnraum dürfen die Bodenpreise nicht wie bisher weiter steigen“, sagt Volker Rastätter, Geschäftsführer des DMB Mietervereins München.

Die Sozialgerechte Bodennutzung kommt in München seit den 1990er-Jahren bei allen Baugebieten zum Einsatz, für die der Stadtrat mit einem Aufstellungsbeschluss die Planung startet. Durch das Instrument soll verhindert werden, dass Reichensiedlungen entstehen. Es sollen vor allem bezahlbare Mietwohnungen geschaffen werden. Außerdem werden Investoren und Bauträger an den Infrastrukturkosten beteiligt.

Die neuen Regeln:
Die neue Sobon ist nach einem Baukastenmodell aufgebaut. Für sechs Bausteine gibt es gewisse Punktzahlen. Investoren und Bauträger können frei aus den Bausteinen auswählen, müssen aber insgesamt mindestens 100 Punkte erreichen, um Baurecht zu bekommen.

  • Zukünftig sollen durchschnittlich 80 Prozent (statt bisher 40 Prozent) der zu schaffenden Wohnungen Mietwohnungen sein
  • In Neubaugebieten sollen künftig durchschnittlich 60 Prozent (statt bisher 40 Prozent) geförderte und preisgedämpfte Wohnungen zur Verfügung stehen
  • Mietwohnungen dürfen 40 Jahre (bisher 25 bis 30 Jahre) nicht in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, die gleiche Bindungsdauer gilt für die geförderten und preisgedämpften Wohnungen
  • Höhere Beteiligung der Bau- und Immobilienwirtschaft an den Kosten der sozialen Infrastruktur

Pressemitteilung vom 28. Juli 2021

 

Foto: © ah_fotobox – stock.adobe.com

 
Hier erreichen Sie uns