Mietpreisbremse bis 2029 verlängert

Sie ist ein Instrument mit Schwächen, aber trotzdem wichtig. Die Mietpreisbremse gilt in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt in Bayern für weitere drei Jahre.

Viele Menschen in München leiden unter den hohen Mieten. Ein wenig Abhilfe schafft die Mietpreisbremse.

In München gilt bis Endes des Jahres 2029 die Mietpreisbremse. Dies, weil der Freistaat Bayern eine neue Mieterschutzverordnung erlassen hat, die seit Jahresbeginn in Kraft ist. München gehört auch in der neuen Verordnung zu den bayerischen Kommunen, die einen angespannten Wohnungsmarkt haben. In diesen ist die Mietpreisbremse anwendbar. Das bedeutet: Wird ein neuer Mietvertrag abgeschlossen, darf die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Insgesamt sind es nun 285 Städte und Gemeinden in Bayern – statt vorher 208. Neu dabei: beispielsweise Garmisch-Partenkirchen oder Gmund am Tegernsee. Trotz Kritik des Mieterbundes nicht aufgenommen: Städte wie Passau, die mit steigenden Mieten sehr zu kämpfen haben. „Für Münchnerinnen und Münchner ist es extrem wichtig, dass es die Mietpreisbremse weiterhin gibt“, sagt Monika Schmid -Balzert, stellvertretende Geschäftsführerin des DMB Mietervereins München. „Wir raten allen unseren Mitgliedern überprüfen zu lassen, ob die Mietpreisbremse bei ihnen eingehalten wird, wenn sie einen neuen Mietvertrag unterschrieben haben. Es ist übrigens auch möglich, die Mietpreisbremse zu ziehen, nachdem eine neue Wohnung bezogen wurde. Mietende müssen bei der Wohnungssuche also nicht erwähnen, wenn ihnen eine Miete zu hoch vorkommt.“ Im Vergleich zur bisher geltenden Mieterschutzverordnung werden nun 100 Gemeinden neu als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft, während 23 Gemeinden herausfallen. Besonders in der Metropolregion München sind sehr viele Gemeinden in der Mieterschutzverordnung. Beispielsweise Puchheim (Landkreis Fürstenfeldbruck), Gilching (Landkreis Starnberg), Eresing (Landkreis Landsberg), Gräfelfing (Landkreis München) oder Unterhaching (Landkreis München). Eine vollständige Liste aller Kommunen finden Sie hier.

In Gebieten mit laut Mieterschutzverordnung angespanntem Wohnungsmarkt gelten neben der Mietpreisbremse eine abgesenkte Kappungsgrenze und eine verlängerte Kündigungssperrfrist. Die abgesenkte Kappungsgrenze bedeutet, dass Mieten innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent (statt 20 Prozent) bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete hin erhöht werden dürfen. Die verlängerte Kündigungssperrfrist besagt: Wenn eine vermietete Wohnung in einem Mietshaus mit einem Eigentümer in einzelnes Wohnungseigentum umgewandelt und verkauft wird, darf der Käufer oder die Käuferin erst zehn Jahre (statt drei Jahre) nach dem Verkauf wegen Eigenbedarfs kündigen.

Foto: iStock/Anka100

 
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