Eckpunktepapier „Heizungsgesetz“: Münchens Mietenden droht Kostenschock

Die Koalition aus Union und SPD auf Bundesebene hat am Dienstagabend ihr Eckpunktepapier zum neuen „Heizungsgesetz“ vorgestellt: Auf Münchens Mietende könnten weitere extreme Kostensteigerungen zukommen, falls das Gesetz nicht nachgeschärft wird. „Geplant ist, dass auch weiterhin Öl- und Gasheizungen von Vermietern eingebaut werden dürfen. Es gibt für Vermieter kaum Anreize, umzusteigen auf umweltfreundliche und langfristig kostengünstige Alternativen. Denn die Heizkosten bezahlen am Ende nicht die Vermieter“, sagt Monika Schmid-Balzert, stellvertretende Geschäftsführerin des DMB Mietervereins München. Die Vorgabe, dass neue Heizungen ab einem gewissen Zeitpunkt zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt. „Es soll zwar eine Vorgabe geben, dass ab 2029 anteilig CO2-neutrale Brennstoffe für Gas- und Ölheizungen genutzt werden müssen. Doch diese Brennstoffe sind teuer und werden die Kosten weiter in die Höhe treiben.“

Vorgaben zum Mieterschutz bislang eher dünn

Laut dem Dachverband des Mietervereins, dem Deutschem Mieterbund, weisen Untersuchungen darauf hin, dass einige Energieträger wie Wasserstoff oder Biogas,  sogenannte grüne Gase, knapp und daher teuer sein werden. Auch das Heizen mit fossilen Gas- und Ölheizungen wird durch steigende CO2-Preise und höhere Netzentgelte teurer.

Die Vorgaben zum Mieterschutz sind in dem fünfseitigen Eckpunktepapier bisher dünn. Es ist lediglich festgehalten, dass es eine Regelung zum Schutz von Mietenden vor überhöhten Kosten bei „Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen“ brauche. „Wie genau dieser Mieterschutz aussehen soll, ist unklar. Wir brauchen präzise Vorgaben, damit Mietende Sicherheit haben. Es kann nicht sein, dass Vermieter maximale Flexibilität bekommen und Mieter dafür die Zeche zahlen“, sagt Monika Schmid-Balzert. „Gerade in München und den umliegenden Landkreisen sind Mieter so stark belastet, dass sie keine weitere extreme Erhöhung der Nebenkosten verkraften können. Gleichzeitig haben Mieter aber kein Mitspracherecht, welche Heizung bei ihnen eingebaut oder betrieben wird. Auch die Kosten für eine Modernisierung des Gebäudes dürfen anteilig auf die Miete als Modernisierungserhöhung aufgerechnet werden. Dies unabhängig davon, ob die eingesetzte Heizung sinnvoll ist.“

Das Eckpunktepapier weicht auch die aktuell einzige Mieterschutzregelung beim Contracting und der Fernwärme auf: die „Kostenneutralität“. Diese sieht bisher vor, dass ein Umstieg auf Fernwärme für Mietende nicht teurer werden darf. Schmid-Balzert: „Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie den Fernwärmemarkt besser reguliert und damit auch Münchens Mieter schützt. Das neue Heizungsgesetz muss den Mieterschutz allgemein dringend viel stärker in den Fokus nehmen.“

Pressemitteilung vom 25.2.2026

Foto von Julian Hochgesang auf Unsplash

 

 
Hier erreichen Sie uns