Dos und Don’ts während der Fußball-WM

Am 14. Juni geht die Fußball-Weltmeisterschaft in Russland los! Aber was ist als Fußballfan zu beachten, wenn man zum Beispiel seine Nationalfahne aus dem Fenster hängen, sich die Spiele mit Freunden im Garten oder auf der Terrasse ansehen und keinen Ärger mit Nachbarn oder Vermietern bekommen will?

Die wichtigsten Spielregeln für Mieter und Nachbarn:

Fahnen, Poster, Wimpel

  • Poster der Nationalmannschaft oder Nationalfahnen dürfen auf der Innenseite der Fenster der angemieteten Wohnung angebracht werden, auch auf dem Balkon darf eine Fahne wehen. Allerdings muss hier darauf geachtet werden, dass sie dem Nachbarn nicht die Aussicht nehmen.
  • Wenn auf dem Balkon allerdings eine Halterung für den Fahnenmast angebracht werden muss, braucht man eine Genehmigung des Vermieters, denn dies kann ein Eingriff in die Bausubstanz sein“, erklärt Volker Rastätter, Geschäftsführer des Mietervereins München e.V.
  • Unabhängig davon hat der Fußballfan sicherzustellen, dass sich Fahnen oder Plakate nicht selbständig machen oder herunter fallen, denn dadurch könnten Passanten verletzt oder Autos beschädigt werden.

Fernsehen, Fiebern, Feiern

  • In der Wohnung, auf dem Balkon oder Terrasse und im Garten darf natürlich gefeiert werden. Auch dürfen die WM-Spiele im Fernsehen gemeinsam mit anderen Fans angesehen werden.
  • Auch wenn die Geduld von Nachbarn während einer WM eventuell größer ist: Rein rechtlich gibt es keine Sonderregelungen für besondere Ereignisse wie eine WM. „Hier gilt wie immer das allgemeine Rücksichtnahmegebot. Lachen, Schreien, laute Musik oder der Original-Fernseherkommentar werden im Freien viel stärker wahrgenommen als in der Wohnung bei geschlossenen Fenstern und Türen“, erklärt Rastätter. „Nach 22.00 Uhr ist Nachtruhe, auch im Sommer und auch während der WM. Dann sollten die Spiele tatsächlich nur noch in der Wohnung, in Lokalen oder beim Public-Viewing verfolgt werden.“


Bei Rückfragen:
Mieterverein München
Pressestelle
Anja Franz
089 / 55 21 43 – 17, presse@mieterverein-muenchen.de

 

Meldung vom 11.06.2018

 
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