Rechte bei unerträglicher Hitze in der Wohnung
Ein Hitzesommer folgt auf den nächsten. Bedingt durch den Klimawandel heizt sich die Stadt immer weiter auf. Wer dann nicht in einer kühlen Wohnung durchatmen kann, sondern auch daheim unter der Hitze leidet, sollte den Vermieter oder die Vermieterin auffordern, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Grundsätzlich gilt aber: „Eine gesetzliche Regelung, wonach die Miete um einen bestimmten Prozentsatz gemindert werden kann, wenn es in der Wohnung zu heiß wird, gibt es nicht“, sagt Angela Lutz-Plank, Geschäftsführerin vom Mieterverein München.
Ein sommerlicher Temperaturanstieg in der Wohnung ist grundsätzlich kein Mangel, auch nicht in einer Dachgeschosswohnung. Trotzdem müssen Mieter*innen nicht alles hinnehmen: Wenn die Wohnung in den Sommermonaten unerträglich heiß wird, können sie die Miete mindern. „Ist die Raumtemperatur tagelang über 26 Grad Celsius und kann diese Hitze nicht durch zumutbare Maßnahmen reduziert werden, kann dies ein Hinweis auf einen Mangel sein, der Mieter*innen zur Mietminderung berechtigt und Vermieter*innen zu Gegenmaßnahmen verpflichtet“, so Lutz-Plank. Der Mieter oder die Mieterin sollte sich an den Vermieter oder die Vermieterin wenden und mitteilen, wie warm es in der Wohnung ist und dazu auffordern, etwas dagegen zu unternehmen.
Denn Vermieter*innen müssen die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand halten. Vermieter*innen können beispielsweise eine mobile Klimaanlage zur Verfügung stellen oder Außenjalousien anbringen lassen. „Es ist Vermieter*innen-Sache, wie Hitzeschutz geschaffen wird, Mieter*innen können nicht bestimmte Maßnahmen verlangen“, sagt Lutz Plank. Auch dürfen Mieter*innen nicht selbst eine Außenmarkise oder einen Außenrollo anbringen, denn dabei handelt es sich um einen Eingriff in die Bausubstanz, der von Vermieter*innen genehmigt werden muss. Zur ersten Hilfe können Mieter*innen innen Klemmrollos oder Schutzfolie anbringen, die ohne Bohren montiert werden können. „Halten Sie Vorhänge und Rollos untertags geschlossen und lüften Sie am frühen Morgen oder in der Nacht gut durch“, sagt Angela Lutz-Plank.
Der Mieterverein München rät davon ab, die Miete im ersten Schritt zu mindern. Stattdessen sollen Mieter*innen ankündigen, die Miete nur noch unter Vorbehalt zu zahlen. Jetzt sind Mieter*innen in der Beweispflicht: „Mieter*innen können Zeugen benennen oder mit einem Thermometer, das die einzelnen Höchsttemperaturen aufzeichnet und speichert, arbeiten“, so Lutz-Plank. Mit diesen Daten kann dann die rückwirkende Mietminderungsquote berechnet werden. Allerdings kann die Miete nicht pauschal für den gesamten Monat gemindert werden, sondern nur für die Tage, an denen es tatsächlich unerträglich heiß war.
Pressemitteilung vom 12. August 2022