Wuchermiete

In unserer neuen Serie »Königlich Bayerisches Mietgericht«, so manch einer erinnert sich an die ZDF-Kultserie, stellen wir spannende mietrechtliche Urteile vor. Aus Bayern, aber auch aus ganz Deutschland. Und zwar so, dass Sie kein Staatsexamen brauchen, um die Fälle zu verstehen.

Eine Mieterin in Berlin zahlte für 38 Quadratmeter eine Miete, die rund 190 Prozent über dem ortsüblichen Niveau lag. „Sind 190 Prozent mehr an Miete Wucher?“, fragte sich die Mieterin und meldete ihre Miete an das Wohnungsamt in Friedrichshain-Kreuzberg. Der Bezirk hat als bislang einziger in Berlin eine eigene Stelle eingerichtet, um überhöhte Mietpreise zu ahnden. Das Wohnungsamt des Bezirks setzte daraufhin eine Strafe von 26.253,50 Euro gegen den Vermieter fest; zudem müssen vom Vermieter 22.264,08 Euro an zu viel gezahlter Miete an die Mieterin zurückgezahlt werden.

Grundlage für das verhängte Bußgeld ist Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz. Demnach kann es eine unzulässige Mietpreisüberhöhung sein, wenn Vermieter*innen eine Miete verlangen, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Das wäre eine Ordnungswidrigkeit, ein Gerichtsverfahren ist nicht unbedingt nötig, die zu viel gezahlte Miete bekommt die betroffene Mieterin oder der Mieter zurück. Das Verlangen von Wuchermieten, welche die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 Prozent überschreiten, ist in Deutschland eine Straftat (§ 291 Strafgesetzbuch, StGB). Der Bezirk hatte die Strafe von fast 50.000 Euro festgesetzt, gegen die sich der Vermieter zunächst per Einspruch gewehrt hatte. Doch einen Tag bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, zog der Vermieter den Einspruch zurück – und akzeptierte die Strafe. Vermutlich, um ein Grundsatzurteil zu Wuchermieten zu vermeiden.


Tipps von Mietrechtsspezialistin Anja Franz:

Holen Sie sich Hilfe von unserer Rechtsberatung, wenn Sie zu viel Miete zahlen. Es muss nicht immer ein extremer Wucher von 190 Prozent sein. In München gilt die Mietpreisbremse, die besagt, dass die Miete bei Neuvermietung höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Es gibt Ausnahmen von der Mietpreisbremse, aber grundsätzlich lohnt es sich, die Miethöhe von uns überprüfen zu lassen.

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Illustration: Sylvia Neuner

 
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