Brigitte M.
Wegen Eigenbedarfs gekündigt: Wo soll ich nur hin?
Eigenbedarf: Brigitte M. soll mit 87 aus ihrer Wohnung raus. Jetzt sucht sie ein bezahlbares Zuhause. Wie ihr geht es vielen.

Die Wohnung von Brigitte M. erzählt von einem langen Leben. Im Flur hängen Bilder ihrer Eltern, die vom Beginn des vorigen Jahrhunderts stammen. In der Küche am Kühlschrank hängt ein Magnet aus San Francisco, der Stadt, in der sie lange gelebt hat. Hier ist alles liebevoll ausgesucht und das meiste auch weit gereist, wie Brigitte M. So hat der Wohnzimmerschrank schon im Jahr 1906 in San Francisco das verheerende Feuer überstanden, der Schrank begleitet Brigitte M. seit Jahrzehnten, bis in ihre Wohnung in Herrsching, in die sie 2015 einzog. Die Dinge in der Zweizimmerwohnung sind Heimat für die 87-Jährige, für die der Radius immer kleiner wird. Jetzt soll die alte Dame aus ihrer Wohnung raus. Eigenbedarf! „Ich bin verzweifelt. Ich weiß nicht, wo ich hin soll.“
Unzählige Mieter*innen haben davor Angst, was Brigitte M. nun im hohen Alter widerfährt: Eigenbedarfskündigung. Rechtlich ist nur schwer dagegen vorzugehen – obwohl Mieterschützer*innen wissen, dass ein Eigenbedarf auch leicht vorgetäuscht werden kann, ist genau das sehr schwer zu beweisen (siehe Kasten). Brigitte M. hatte viele Jahre ein sehr gutes Verhältnis zu dem Ehepaar, das ihr die Wohnung vermietet hatte. Nachdem die Wohnung verkauft worden war, bekam sie eine neue Vermieterin. Auch da tat sich anfangs nichts. Brigitte M. fiel aus allen Wolken, als die Eigenbedarfskündigung kam. Mithilfe des Mietervereins wehrte sie sich. Doch das Gericht stellte einen Eigenbedarf der Vermieterin fest – in solchen Fällen ist meist allenfalls ein Aufschub zu erreichen. Der DMB Mieterverein München konnte für Brigitte M. Zeit gewinnen. Doch dass es nun wirklich passiert, ist für die 87-Jährige schwer zu fassen. „Ich weiß wirklich nicht, was jetzt wird.“
Die Seniorin kann sich nur mit Rollator fortbewegen. Die Räumungsklage hat ihre Spuren hinterlassen, seit Monaten schläft sie sehr schlecht, hat Albträume. Zurzeit zahlt sie 1.150 Euro warm, viel mehr gibt ihre Rente auch nicht her. Am liebsten würde sie natürlich in Herrsching bleiben, wo sie ihre Ärzt*innen hat, ihr vertrautes Umfeld. „Aber etwas zu finden, das ich bezahlen kann, erscheint mir unmöglich.“ In Herrsching gibt es ohnehin wenig Mietwohnungen, wenn da Treppen sind oder kein Lift, kommt die Wohnung schon nicht infrage. M., die als Kind den Krieg noch erlebte, mit ihrer Mutter von Pommern fliehen musste und später in Berlin aufwuchs, war immer eine Frau, die ihre Dinge selbst geregelt hat. Sie hat bei der Lufthansa im Marketing gearbeitet, war für ihre Firma in den USA, dort bekam sie auch ihre Tochter. Später wurde sie von der Lufthansa nach Hessen versetzt, als Rentnerin zog sie nach München, wohnte in einer Mietwohnung in Ismaning.

Ihre Tochter und Enkelin wohnen in den USA, sie kommen meist im Sommer zu Besuch, wenn die Tochter Urlaub hat. Auch Brigitte M. ist noch oft in die USA geflogen. Zuletzt war die Reise aber zu beschwerlich, im Oktober wurde Brigitte M. am Bauch operiert. Auch Freunde, Freundinnen und Bekannte sind in einem ähnlichen Alter, manche im Pflegeheim. So werden auch Besuche immer weniger. Brigitte M. wünscht sich, zur Ruhe zu kommen für die Zeit, die ihr noch bleibt. Es fällt ihr sehr schwer, sich einzugestehen, dass sie auf Hilfe angewiesen ist. Beim Besuch des Mietervereins lässt sie es sich nicht nehmen, Kekse zu reichen und Wasser zu kochen für den Tee, die Schmerzen sind ihr bei jeder Bewegung anzusehen. Wegen einer Skoliose kann sie nur mit stark gebeugtem Rücken am Rollator gehen, die Schwellen in der Wohnung machen ihr Probleme. Sie hat es bislang nicht geschafft, eine bezahlbare Bleibe zu finden. Und ein bisschen hofft sie auch auf ein Wunder: dass sich durch die Öffentlichkeit nun jemand findet, der ihr eine kleine Wohnung vermietet.
Eigenbedarfskündigung
Der DMB Mieterverein München beobachtet seit einigen Jahren eine Zunahme von Kündigungen wegen Eigenbedarfs in München. Auch die Zahl der Räumungsklagen steigt. Eigenbedarfskündigungen sind im Grunde die einzige Art, vertragstreue Mietende loszuwerden, um danach die Einnahmen zu steigern. Aus diesem Grund zu kündigen ist zwar nicht erlaubt, aber es ist juristisch schwierig zu beweisen, dass ein Eigenbedarf vorgeschoben war. Und selbst wenn das vor Gericht gelingt, ist der Auszug häufig schon vollzogen und Mietende bekommen nur eine Entschädigung. Sie dürfen aber nicht in die Wohnung zurück. Auch ist es so, dass der Eigenbedarf der Vermietenden nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bestehen muss. Fällt der Grund für die Kündigung später »plötzlich« weg, können Mietende wenig unternehmen.
Die Regeln für Eigenbedarfskündigungen sind generell lasch. Vermietende können auch etwa für einen Neffen oder für gelegentliche Opernbesuche kündigen. Mietende können zwar Härtegründe anführen, die ihnen einen Auszug unmöglich machen. Doch oft urteilen Gerichte, dass selbst schwer kranke und sehr alte Menschen ihre Wohnung verlassen müssen. Jüngst hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Berliner Vermieter seiner im selben Haus wohnenden Mieterin kündigen durfte, weil er deren Wohnung brauchte, während er seine eigene umbaute, um sie anschließend zu verkaufen. Der Mieterverein fordert, dass die Regeln für Eigenbedarfskündigungen auf Bundesebene deutlich verschärft werden. Eine Eigenbedarfskündigung darf nur noch für sich selbst, die eigenen Eltern und Kinder möglich sein. Eine solche Kündigung darf nur zu Wohnzwecken erfolgen. Außerdem muss die Beweislast umgekehrt werden: Dann müssten Vermietende vor Gericht beweisen, dass Eigenbedarf vorliegt. Nicht Mietende, dass er nicht vorliegt.
Text: Tina Angerer
Fotos: Philipp Gülland