Sozial – auch nach dem Tod?

Wolfgang Fischer (81) möchte sein Haus gegen einen geringen Preis der Wogeno überlassen – doch so einfach ist das nicht

Mann mit Hut sitzt am Holztisch vor Haus

Er ist inzwischen zur Symbolfigur für soziales Vermieten in München geworden: Schauspieler Wolfgang Fischer. Dabei möchte der 81-Jährige nur seine Mieter*innenschaft behalten und das erhalten, was er selbst geerbt hat. Fischer gehört in Neuhausen ein Wohnhaus, im Innenhof gibt es ein Atelierhäuschen und eine Schreinerwerkstatt. Seine Mutter ist hier aufgewachsen, Fischer hat das Haus später von seiner Tante geerbt, ist selbst wieder dort eingezogen und hat das Anwesen in den 1990ern liebevoll saniert. In seinen Ohren aberwitzig hohe Millionenbeträge hat Fischer schon ausgeschlagen. Er will, dass seine Mieter*innen bleiben können und weiß wohl, dass das bei einem Verkauf sehr unwahrscheinlich ist.

Sein Plan: Er möchte das Haus nach seinem Tod der Genossenschaft Wogeno gegen einen Verkaufspreis von zwei Millionen Euro überlassen und die niedrigen Mieten festschreiben lassen. Doch so einfach ist das nicht. Der Verkehrswert, also das, was der Staat als Wert des Anwesens annimmt, liegt bei rund 16 Millionen Euro. „Wenn die Wogeno das Haus für einen deutlich geringeren Betrag kauft, dann müssten wir auf den Rest Erbschaftssteuer zahlen“, sagt Yvonne Außmann von der Wogeno. Wenn Fischer den Deal zu Lebzeiten abwickeln würde, wäre es das Gleiche – nur dass es dann Schenkungssteuer wäre. Für die Genossenschaft ist das nicht nur unter den aktuell erschwerten Bedingungen wohl nicht finanzierbar. Der Wert wird bei solchen Häusern an den horrenden Grundstückspreisen berechnet und nicht nach dem Ertrag des Hauses – der ja durch günstige Mieten nicht so hoch ausfällt.

Das Problem, dass auch private Erben sich durch die hohe Erbschaftssteuer zum Verkauf gezwungen sehen, wird in den nächsten Jahren noch viele Mietshäuser in München betreffen. „Die Frage ist, ob wir nicht andere Regelungen brauchen: Zum Beispiel, dass Erben und Erbinnen, wenn sie niedrige Mieten garantieren, weniger Erbschaftssteuer zahlen“, sagt Volker Rastätter vom Mieterverein. „Wir fordern aber auch, dass Erben die Möglichkeiten nutzen, sozial zu verkaufen, zum Beispiel an die Stadt oder an die Stiftung ,Daheim im Viertel‘, und nicht zu Höchstpreisen.“

Die Stadt ehrt soziale Vermieter*innen

Im Falle von Wolfgang Fischer wäre die Lage eine andere, wenn die Genossenschaften, wie es bis 1989 war, gemeinnützig wären – dann nämlich ist ein Vererben ohne Erbschaftssteuer möglich, sofern das Objekt einen Ertrag abwirft. Und hier liegt womöglich auch der Weg, auf den Fischer seinen Besitz doch noch sozialverträglich vererben könnte: Die Stiftung „Daheim im Viertel“ wurde von der Gima, einem Zusammenschluss von 36 Wohnungsgenossenschaften, ins Leben gerufen und wird von sozial engagierten Privatleuten unterstützt. Die Stiftung setzt sich für soziale Mieten, Hilfe in der Nachbarschaft und das Zusammenleben in den Stadtvierteln ein. Mit der Stiftung könnte Fischer womöglich seine Ziele verwirklichen.

Die Stadt München will nun Menschen wie Wolfgang Fischer und auch Genossenschaften und anderen, die freiwillig preisgedämpft vermieten, eine besondere Würdigung zuteil werden lassen. Innerhalb der Vergabe des „Ehrenpreises für guten Wohnungsbau“ wird die Stadt im Januar erstmals auch einen „Sonderpreis für soziale Vermieterinnen und Vermieter“ ausloben. „Als Mieterverein freuen wir uns über diesen neuen Preis der Stadt. Weil er diejenigen ins Scheinwerferlicht stellt, die Applaus verdient haben“, sagt Simone Burger, stellvertretende Vorsitzende des DMB Mieterverein München. „Aber Applaus alleine reicht nicht. Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, dass die Ampel die Wohnungsgemeinnützigkeit neu einführt. Damit werden Vermieter*innen steuerlich besser gestellt, die bezahlbare Wohnungen anbieten und ihre Rendite begrenzen.“

Text: Tina Angerer
Fotos: sz-photo/Robert Haas

 
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