Sparsam durch den Winter

Energie wird teurer und alle müssen sparen. Wie das gelingen kann und welche Rechte Mieter*innen bei Dämmmaßnahmen, Anbieterwechsel und Solaranlagen auf dem Balkon haben

Wie heize ich richtig?
Heizen Sie die ganze Wohnung, auch Räume, in denen Sie sich nicht aufhalten. Einen Hauptraum wie etwa das Wohnzimmer bringen Sie auf Ihre Wohlfühltemperatur, die anderen Räume heizen Sie mindestens auf 1. Sonst muss der Hauptraumheizkörper durchgehend liefern, was mehr Energie frisst als das minimale Heizen der anderen Räume. Vermeiden Sie es, einen Raum zu heizen und die Tür zu den anderen Räumen offen zu halten, um diese so mitzuerwärmen – der schlimmste Energiefresser. Schließen Sie stattdessen die Türen. Drehen Sie das Thermostat um einen halben Schritt runter, wenn Sie länger nicht zu Hause sind und bevor Sie ins Bett gehen.


Wie lüfte ich am besten?
–– Lüften Sie regelmäßig und stoßweise, lassen Sie keine Fenster gekippt, denn das frisst Energie. Um Schimmelbildung zu vermeiden, sollten Sie in Räumen, die wenig geheizt werden, keine schweren Schränke oder das Bett an die Außenwand stellen, sondern sie in fünf Zentimeter Abstand stellen. Stellen Sie in der Raummitte – nicht in der Sonne und nicht an einer Außenwand – ein Thermometer auf, das auch die Feuchtigkeit misst. Wenn diese über 50 Prozent ist, müssen Sie stoßlüften. Kurzfristig und regelmäßig lüften ist am sinnvollsten, statt den ganzen Tag das Fenster aufzulassen, denn dann kühlt der Raum so aus, dass sich Schimmel bildet. Wenn Sie im Bad mit dem Duschen fertig sind, heißt es: Fenster auf und Tür zu. Auch beim Kochen die Küchentür schließen und Fenster aufmachen oder die Dunstabzugshaube anschalten.


Wie kann ich einfach Strom sparen?
–– Der billigste Strom ist der, der gar nicht erst verbraucht wird. Um beim Strom zu sparen, helfen energieeffizientere Haushaltsgeräte. Zudem sollten Geräte, die nicht benötigt werden, vom Netz getrennt werden, um den Stand-by-Modus wie bei Computern oder Fernsehern zu vermeiden. Es lohnt sich, den WLAN-Router über Nacht auszuschalten, den Drucker nach dem Benutzen wieder vom Strom zu nehmen oder Zeitschaltuhren zu installieren. Am einfachsten können Sie Geräte über einen Mehrfachstecker ausschalten, der mit einem Klick vom Strom genommen werden kann. Auch einfache Verhaltungsänderungen helfen beim Sparen: beim Kochen Deckel auf den Topf und wenn Sie kein Induktionsfeld haben, Wasser im Wasserkocher erhitzen.


Welche Baumaßnahmen sind erlaubt?
–– Maßnahmen, die nicht an die Bausubstanz gehen, dürfen Sie ohne Genehmigung des Vermieters oder der Vermieterin durchführen: Alte, zugige Fenster können durch Kunststoffprofile, Dichtbänder oder selbstklebende Schaumstoffbänder abgedichtet werden. Nachts ergibt es besonders bei älteren Fenstern Sinn, die Rollos herunterzulassen. Reflexionsfolien hinter den Heizkörpern helfen zudem, die Strahlungswärme im Raum zu erhöhen. Wenn Sie Dämmmaßnahmen durchführen möchten oder das Thermostat an der Heizung austauschen, sollten Sie das vorab mit Vermieter oder Vermieterin abklären und sich das Einverständnis schriftlich geben lassen.


Lohnt sich eigener Solarstrom?
–– Bis 600 Watt Leistung dürfen Mini-Solaranlagen eigenständig ans Stromnetz angeschlossen werden, in der Regel mit einem Spezial- oder Schutzkontaktstecker. Der Stromzähler muss dazu eine Rücklaufsperre haben. Die Kosten für eine genehmigungsfreie 300-Watt-Solaranlage liegen bei etwa 700 Euro, so können Sie im Jahr zwischen 100 und 150 Euro sparen. Die Stadt München fördert Solaranlagen auf dem Balkon. Allerdings braucht es die Genehmigung des Vermieters oder der Vermieterin, da die Anlage und die Außen-Steckdose eine bauliche Veränderung darstellen.


Darf ich den Energieanbieter wechseln?
–– Sie haben das Recht, den aktuellen Gasanbieter und den Gaspreis für eine Kilowattstunde zu erfahren. Sind Sie mit den Vertragskonditionen nicht einverstanden, können Sie den Vermieter oder die Vermieterin bitten, den Gasanbieter zu wechseln, haben aber keinen Anspruch darauf. Allerdings müssen Vermieter*innen das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten, das heißt, er oder sie muss Angebote einholen und das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis auswählen. Generell sehen Sie erst auf der nächsten Betriebskosten-abrechnung, ob der Vermieter oder die Vermieterin tätig geworden ist und den Gasanbieter gewechselt hat. Haben Vermieter*innen das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht eingehalten, haben Sie das Recht, Nein zu sagen.

Wenn die Energiekosten auf der Abrechnung eklatant über den Durchschnittswerten liegen, dann können Sie als Mieter oder Mieterin sagen, dass Sie nicht bereit sind, diese hohen Kosten zu teilen; so ist es zumindest bei den Betriebskosten. Sie müssen dem Vermieter oder der Vermieterin allerdings die Chance geben, sich zu erklären. Das heißt, dass Sie beispiels- weise die Möglichkeit einräumen, die Angebotsvergleiche vorzuzeigen.

Text: Jasmin Menrad
Fotos
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