Jetzt gilt’s!

Der Startschuss für das Volksbegehren zu einem Mieten-Stopp ist gefallen. Nach der Wiesn beginnt das Unterschriften-Sammeln.

Keine Mieterhöhungen in den angespannten Wohnungsmärkten in Bayern für eine befristete Zeit: Das ist die zentrale Forderung des Volksbegehrens „Uns glangt’s! Mieten-Stopp in Bayern!“, das der Mieterverein München im Frühjahr auf den Weg gebracht hat. „Es glangt, und uns glangt’s. Es muss endlich was in Bayern passieren, damit der außer Kontrolle geratene Mietmarkt wieder in geregelte Bahnen gelenkt wird“, sagt Mietervereins-Vorsitzende Beatrix Zurek. Und das geht auf Landesebene: nämlich über das öffentliche Recht.

Die zwei renommierten Mietrechts- und Verfassungsexperten Prof. Dr. Markus Artz und Prof. Dr. Franz C. Mayer haben einen Gesetzesentwurf für das Volksbegehren ausgearbeitet. Nach dem Oktoberfest sollen die ersten Unterschriften für die Zulassung gesammelt werden (siehe: „So geht es nun weiter“). Wenn der Bund – wie derzeit – nicht umfassend und abschließend handle, könnten die Länder im Mietpreisrecht agieren, sagen die Professoren Artz und Mayer. „Soweit sich aus dem Grundgesetz keine Sperre ergibt, bleibt es bei der grundsätzlichen Regelungskompetenz der Länder. Bayern kann also aktiv werden. Es kommt auf den politischen Willen an.“ Eine Bundeszuständigkeit für das „Wohnungswesen“ existiere seit 2006 nicht mehr. Die Länder können hier tätig werden. Die beiden Bielefelder Rechtsprofessoren haben in einem Gutachten für das Land Berlin bereits dargelegt, dass ein Mietendeckel auf Landesebene möglich sei. Der Berliner Senat hat Mitte Juni bereits die Eckpunkte für einen Mietendeckel beschlossen.

Notsituation auf dem Mietmarkt in Bayern

Die Professoren Mayer und Artz haben nun auch den Gesetzesentwurf für das bayerische Volksbegehren ausgearbeitet. „Die Verfassung des Freistaates Bayern ist die beste Voraussetzung für ein solches Gesetz. Denn sie betont in Artikel 106, Absatz 1: ‚Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung.‘ Und genau diesen Anspruch möchten wir sichern“, sagt Mietervereins-Vorsitzende Beatrix Zurek. Mit der Münchner SPD ist bereits ein starker Mitstreiter an Bord.

Die Professoren gehen von einer Notsituation auf dem Mietmarkt in Bayern aus. „Es besteht die Gefahr, dass einzelne Quartiere nicht mehr funktionieren. Weil Normalverdiener wie Krankenpfleger, Kindergärtnerinnen oder Polizisten verdrängt werden“, sagen sie. Zur Gefahrenabwehr dürfe der Staat über das öffentliche Recht auf Länderebene über eine Mietpreisregulierung dafür sorgen, dass eine Notsituation abgewendet werde. Prof. Dr. Mayer: „Ein Eingriff in den Markt ist für uns verhältnismäßig, da eine Notsituation vorliegt. Die Staatsregierung sollte nicht versuchen, sich für das eigentliche Verfassungsthema aus der Verantwortung zu stehlen: das Recht auf eine Wohnung nach der Bayerischen Verfassung (Artikel 106).“


Die zentralen Forderungen für das Volksbegehren:

–– Bestandsmieten in Bayern einfrieren! Mieten dürfen für einen befristeten Zeitraum – wie etwa fünf Jahre lang – nicht mehr erhöht werden und bleiben auf dem derzeitigen Stand.

–– Auch Staffel- und Indexmieten werden auf dem jetzigen Stand eingefroren!

–– Mieten bei Wiedervermietungen dürfen nicht höher als der Mietspiegel liegen. Mit Mietpreisbremse dürften die Mieten bei Neuvermietungen maximal zehn Prozent über dem Mietspiegel liegen. Derzeit ist ungeklärt, ob die Mietpreisbremse in Bayern gilt, deswegen gibt es aktuell keine Begrenzung bei Wiedervermietungen in Bayern. Das muss geändert werden.

–– Mieten weit unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete können bis zu einem Niveau erhöht werden, das immer noch deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete festgesetzt wird. Dadurch soll fairen Vermietern wie vielen Genossenschaften ein gewisser finanzieller Spielraum zugestanden werden.

Simone Burger, stellvertretende Mietervereins-Vorsitzende: „Entscheidend ist für uns, dass es zu einer tatsächlichen und spürbaren Entlastung der Mieterinnen und Mieter kommt. Deshalb darf es keine Hintertüren geben. Wer sich nicht an die Regelungen hält, muss außerdem mit Sanktionen zu rechnen haben.“

Stichwort Volksbegehren/ Volksentscheid:

–– Um ein Volksbegehren beantragen zu können, sind 25.000 gültige Unterschriften nötig (= Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens). Nach der Zulassung müssen sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen zehn Prozent der bayerischen Wahlbevölkerung in den Rathäusern eintragen, es werden also etwa eine Million Unterschriften benötigt (= eigentliches Volksbegehren). Der Landtag kann den Gesetzesentwurf annehmen oder nicht. Nimmt er ihn nicht an, kommt es zum Volksentscheid.

So geht es nun weiter:

–– Ein von den Professoren erstellter Entwurf für den Gesetzestext des Volksbegehrens wird Ende Juli vorgestellt. Nach der Wiesn beginnt das Sammeln der Unterschriften für die Zulassung des Volksbegehrens. Wir bitten Sie alle um Ihre Hilfe! Machen Sie das Volksbegehren bekannt, werben Sie im Bekannten- und Freundeskreis um Unterstützung.

 

Text: Ramona Weise
Illustration: Silvia Neuner

 
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