Geflüchtete aufnehmen

Menschen aus der Ukraine suchen auch in Deutschland Zuflucht. Doch kann ich als Mieter*in Geflüchteten mit Wohnraum helfen? Die häufigsten Fragen und Antworten

Darf ich Menschen bei mir aufnehmen, wenn ich zur Miete wohne?

Ja. Mieter*innen dürfen Besuch emp­fangen und müssen das ihrer Vermieterin oder ihrem Vermieter auch nicht mitteilen, wenn dieser Besuch zum Beispiel in einem Zimmer der Wohnung schläft. Von Besuch geht man bei einer Dauer von maximal sechs bis acht Wochen aus. Bei einer längeren Dauer müssen Mieter*innen die Vermieterin oder den Ver­mieter um Erlaubnis fragen.

Macht es einen Unterschied, ob ich meine ganze Wohnung Geflüchteten überlasse oder nur einen Teil?

Auf jeden Fall. Die oben genannte Regel gilt dafür, dass man selbst weiterhin mit in der Wohnung lebt. Wer die gesamte Wohnung Geflüchteten überlassen möch­te, braucht immer eine Genehmigung der Vermieterin oder des Vermieters. Diese muss nicht erteilt werden.

Wenn ich nur einen Teil der Wohnung längerfristig zur Verfügung stellen möchte und mir das nicht erlaubt wird, was mache ich dann?

Unser Verein ist der Rechtsauffassung, dass auch bei einer längeren Über­lassung eines Teils der Wohnung an Geflüchtete ein sogenanntes berechtigtes Interesse vorliegt. Dies aus humanitären Gründen. Liegt ein berechtigtes Inte­resse vor, muss die Genehmigung erteilt werden. Soll­ten Sie sich nicht mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter einigen können, lassen Sie sich gerne von uns beraten. Wir sehen uns den Einzelfall an – es darf zum Beispiel keine Überbelegung der Wohnung durch die Aufnahme entstehen. Sind alle Vorausset­zungen gegeben, wäre der Mieterverein auch bereit, die Sache gerichtlich für seine Mitglieder klären zu lassen. Eine Münchner oder höchstrichterliche Ent­scheidung zu der Frage gibt es bisher nicht. Wir hof­fen aber, dass dies nicht nötig ist, da auch viele Ver­mieter*innen in München bereit sind, Geflüchteten unbürokratisch und schnell zu helfen.

Wie muss eine Bitte um Erlaubnis aussehen?

Sie müssen Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter ge­genüber ihr tatsächliches Interesse an einer teilweisen Gebrauchsüberlassung darlegen. Außerdem müssen Sie die Namen der potenziell Aufzunehmenden nen­nen und Auskunft etwa über die beruflichen Tätig­keiten der Personen geben. Wir empfehlen, die Bitte schriftlich zu stellen, damit sie dokumentiert ist.

Was muss ich sonst beachten?

Die Nebenkosten steigen durch zusätzliche Personen im Haushalt. Au­ßerdem haften Mieter*innen für Schäden, die Mitbewohner*innen verursachen, gegenüber der Vermiete­rin oder dem Vermieter. Beachten Sie außerdem, dass Geflüchtete einen eigenen Raum brauchen, um sich von den Strapazen zu erholen. Ein Durchgangszimmer eignet sich nicht. Wer Geflüchtete aufnehmen will, sollte sich vorher gut überlegen, wie lange er die Men­schen tatsächlich beherbergen kann. Darüber sollten Aufnehmende mit Geflüchteten offen sprechen und die Dauer, wenn möglich, schriftlich vereinbaren.

Illustration: drawkit.com

 
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