Volksbegehren: Locker geschafft!

Hurra, es ist geschafft! 51.983 Menschen haben in dreieinhalb Monaten für das von unserem Verein initiierte Volksbegehren #6JahreMietenstopp unterschrieben. Damit können wir nun die Zulassung des Begehrens beantragen. Dafür wären nur 25.000 Unterschriften nötig gewesen. Unsere Unterstützer haben mehr als doppelt so viele gesammelt.

„Die hohe Zahl an Unterschriften zeigt, wie groß die Not ist“, sagt Mietervereins-­Vorsitzende Beatrix Zurek. „Unser so­ziales Gefüge ist in Gefahr, wenn es so weitergeht. Die Zeit drängt. Es muss schnell etwas passieren. Deswegen reichen wir nun die Unterschriften beim Innenministerium ein.“ Wenn das Innenministerium grünes Licht gibt, wird die zweite Phase des Volksbegehrens eingeläutet.

Damit es weitergeht, brauchen wir Unterstützung

Es geht dann für einen vom Ministerium festgelegten Zeitraum von 14 Tagen in die Rathäuser. So weit könnte es bereits im Frühsommer sein. Und dafür brauchen wir – wie schon in der ersten Phase – die Unterstützung all unserer Mitglieder.

Etwa eine Million Unterschriften braucht es, damit das Be­gehren erfolgreich ist. Der Landtag kann den Gesetzesentwurf annehmen oder nicht. Nimmt er ihn nicht an, kommt es zum Volksentscheid. Gibt das Innenministerium bereits für die Zulassung kein grünes Licht, entscheidet der Verfassungsgerichtshof.

#6JahreMietenstopp bisher ähnlich erfolgreich wie „Rettet die Bienen“

Der Großteil der Menschen in Bayern wünscht sich in jedem Fall dringend eine Veränderung, damit der außer Kontrolle geratene Mietmarkt wieder in geregelte Bahnen gelenkt wird. Dies zeigt sich auch insofern, dass unser Volksbegehren in Sachen Unterschriften – heruntergerechnet auf unsere kürzere Sammeldauer – auf Höhe des letzten erfolgreichen Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ liegt.

„Die Botschaft ist klar: Bayerns Mieter haben erkannt, dass sie sich gemeinsam wehren müssen – und das ist ein gutes Zeichen“, so Beatrix Zurek. Der Gesetzestext des Volksbegehrens sieht vor, Mieterhöhungen in 162 Städten und Gemeinden in Bayern bei laufenden Mietverhältnissen sechs Jahre lang zu unterbinden.

Auch bei Staffel-­ und Indexmietverträgen werden die Mieten eingefroren. Eine Erhöhung der Miete ist dann noch erlaubt, wenn die erhöhte Miete nicht den Betrag von 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete übersteigt, um soziale Vermieter nicht in Bedrängnis zu bringen. Vom Gesetz ausgeschlossen sind Mieten in Neubauten (ab 1. Januar 2017), da Investitionen nicht gebremst werden sollen.

Bei Wiedervermietungen und nach Modernisierungs­-Mieterhöhungen soll nach dem Gesetzestext künftig nur maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen. Verstöße gegen das Mietenstopp­-Gesetz sollen künftig mit bis zu 500.000 Euro bestraft werden können.

 

Foto: Volksbegehren Mietenstopp/Sigi Jantz

 
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