Stadt greift strenger durch in Erhaltungssatzungsgebieten – eine richtige Entscheidung

Möbliertes Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch muss zukünftig von der Stadt genehmigt werden: München verschärft die Regeln in Erhaltungssatzungsgebieten. „Möbliertes Wohnen ist ein riesiges Problem in München. Es verteuert das Wohnen und muss deshalb eingeschränkt werden. Die Stadt ergreift hier die Möglichkeit, die ihr zur Verfügung steht“, sagt Monika Schmid-Balzert, stellvertretende Geschäftsführerin des Mietervereins.

Häufig werden Wohnungen und einzelne Zimmer möbliert angeboten, damit die Mieten künstlich in die Höhe getrieben werden. Denn die Mietpreisbremse gilt zwar, es ist aber schwieriger sie zu berechnen, weil ein Möblierungszuschlag drauf gerechnet werden darf. Und für den gibt es keine festgeschriebene Formel. „Vermieter müssen den Möblierungszuschlag derzeit auch nicht gesondert ausweisen. Das führt dazu, dass es Mietern sehr schwer gemacht wird, auszurechnen, ob die Mietpreisbremse eingehalten wird oder nicht“, so Monika Schmid-Balzert. „Die meisten Menschen möchten auch gar keine möblierte Wohnung, es gibt nur kaum mehr andere Angebote.“ Durch die Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch wird zusätzlich versucht, Mieterschutz auszuhebeln. „Oftmals ist es gar kein richtiger vorübergehender Gebrauch, aber die Zwangslage, kein Dach über dem Kopf zu bekommen wird oft ausgenutzt und Mieter werden so eingeschüchtert“, sagt Monika Schmid-Balzert.

Auch der Abbruch und Neubau von Häusern wird in Erhaltungssatzungsgebieten von der Stadt München jetzt nicht mehr generell genehmigt. Bislang war das unter gewissen Umständen möglich. Schmid-Balzert: „Meistens sind die Mieten in den neu gebauten Häusern deutlich höher und Mieter werden vertrieben. Außerdem müssen sie sich ja für den Zeit des Abbruchs und Neubaus eine andere Wohnung suchen, die zumeist auch teurer ist. Wer zieht denn nach all diesem Aufwand und Kosten wieder zurück? Mit diesen Entscheidungen der Stadt ist heute ein sehr guter Tag für Münchens Mieterinnen und Mieter.“

Pressemitteilung vom 9. Februar 2026

 
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