Nein, dies ist eine höchstpersönliche Angabe, zu der Sie nicht verpflichtet sind. Jedoch müssen Sie in der Quarantäne alle vom Gesundheitsamt empfohlenen Hygienemaßnahmen einhalten, um etwa in einem Mehrfamilienhaus weitere Bewohnerinnen und Bewohner vor einer Ansteckung zu schützen.

 
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