Ja, der Mieter oder die Mieterin ist nach wie vor zur Mietzahlung verpflichtet. Allerdings können Mietschulden, die zwischen 1. April und Ende Juni 2020 Corona-bedingt angefallen sind, bis Ende Juni 2022 nachbezahlt werden (siehe vorhergehende Frage).
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Sonnenstraße 10,
80331 München
Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln: S-Bahn-Stammstrecke, U4/U5, Tram 16/17, 20/21 Karlsplatz Stachus
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