Auch die Mieter-Seite hat keine Schadenersatzansprüche, wenn sie nicht wie geplant in eine Wohnung einziehen kann – etwa weil der Vormieter oder die Vormieterin an Covid-19 erkrankt ist. Denn auch hier wurde dieser Zustand nicht verschuldet herbeigeführt. Der Ein- oder Auszug ist nicht möglich wegen höherer Gewalt beziehungsweise Anweisungen, für die der oder die Einzelne nicht zur Verantwortung gezogen werden kann.

 
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