Bei persönlichen Wohnungsübergaben muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Beteiligten eingehalten werden. Dieser Abstand soll das Risiko einer Weiterverbreitung des Virus minimieren. Genauso wie das Tragen einer FFP2-Maske. Eine Pflicht zu einer persönlichen Wohnungsübergabe gibt es nicht. Alternativ könnten Mieter*in und Vermieter*in getrennt voneinander die Wohnung betreten und diese besichtigen sowie Fotos vom Zustand machen und der anderen Partei per Email zusenden. Wir empfehlen Mietern und Mieterinnen, eine weitere Person den Zustand der Wohnung dokumentieren zu lassen. Die Kommunikation mit dem*der Vermieter*in kann dann per Email oder telefonisch stattfinden. Denkbar wäre auch, die Abnahme per Skype, Zoom oder Facetime durchzuführen.

 
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