Musterklage jetzt vor dem BGH

Mitte März beschäftigt sich das oberste Gericht der Bundesrepublik mit den Miet-Erhöhungen im Schwabinger Hohenzollernkarree.

Die erste Musterfeststellungsklage im Mietrecht: In der ersten Instanz haben wir sie für die Mieterinnen und Mieter des Schwabinger Hohenzollernkarrees gewonnen – doch die Eigentümer-GmbH legte Revision ein. Nun ist klar, wann der Bundesgerichtshof (BGH) bezüglich der angekündigten Modernisierungs-Miet-Erhöhungen verhandelt: am 18. März. „Wir sind sehr zuversichtlich, dass auch der BGH im Sinne der Mieterinnen und Mieter entscheiden wird“, sagt Mietervereins-Geschäftsführer Volker Rastätter. „Bei einer abermaligen positiven Entscheidung dürfen die Miet-Erhöhungen für alle, die sich ins Klageregister eingetragen haben, deutlich geringer ausfallen, als es die Eigentümer-GmbH gerne hätte.“

Der Hintergrund: Das Oberlandesgericht München hatte im Oktober 2019 in Sachen Musterfeststellungsklage entschieden, dass die Max-Emanuel Immobilien GmbH als Vermieterin die Kosten der angekündigten Modernisierung der Wohnungen im Karree nicht nach altem Recht auf die Mieter*innen umlegen darf. Es müsse das neue, mieterfreundlichere Recht zum Zug kommen. Ein großer Unterschied: Ein betroffenes Ehepaar hätte nach altem Recht 729 Euro mehr an Miete pro Monat bezahlen müssen. Nach neuem Recht erhöht sich die Miete um maximal rund 230 Euro im Monat.

„Die Abfindungen zeigen, wie lukrativ ein solches Spekulationsobjekt für eine Firma in München ist“

„Modernisierungen waren, solange das alte Recht in dem Bereich galt, ein beliebtes Verdrängungsinstrument. Und genau das ist unserer Meinung nach auch hier das Ziel“, sagt Volker Rastätter. Das Beispiel Hohenzollernkarree macht deutlich, wie lukrativ es ist, Mieter*innen dazu zu bewegen, auszuziehen, damit Wohnungen viel teurer vermietet oder langfristig in Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. So bezahlt die Max-Emanuel Immobilien GmbH auszugswilligen Bewohner*innen des Karrees hohe fünfstellige Abfindungsbeträge. Volker Rastätter: „Die Abfindungen zeigen, wie lukrativ ein solches Spekulationsobjekt für eine Firma in München ist. Selbst wenn es insgesamt eine Millionen-Summe ist, die an Abfindung bezahlt wird, fährt die Firma immer noch hohe Gewinne ein, wenn die Wohnungen dann frei sind und später als Eigentumswohnungen verkauft werden können.“

Text: Ramona Weise-Tejkl
Foto: Joe Miletzki

 
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