Neuer Sozialbeitrag

Jene, die wenig Geld zur Verfügung haben, zahlen ab 2024 nur noch umgerechnet fünf Euro im Monat. Für die anderen Mitglieder muss der Beitrag erstmals seit sechs Jahren um einen Euro im Monat erhöht werden

Umgerechnet fünf Euro im Monat – diesen Betrag bezahlen künftig alle beim DMB Mieterverein München, die sich in Ausbildung befinden, studieren oder sehr wenig Geld zur Verfügung haben. Ab 2024 gibt es beim Mieterverein einen Sozialbeitrag. „Wir wollen solidarisch all jenen helfen, die es in München besonders schwer haben“, sagt Beatrix Zurek, Vorsitzende des Vereins. „Die Lage auf dem Wohnungsmarkt in München ist sehr ernst. Wir stehen zu unserem Wort, Mieterinnen und Mietern zur Seite zu stehen. Die finanzielle Situation darf nicht der Grund sein, dass Menschen ihr Zuhause verlieren.“

Für den Sozialbeitrag können die Mitglieder – wie alle anderen Mitglieder auch – so oft wie für sie nötig, Anfragen bei den Rechtsberaterinnen und Rechtsberatern des Vereins stellen. Die Berater*innen sind alle Volljurist*innen. Außerdem ist im Sozialbeitrag eine Rechtsschutzversicherung enthalten. Als Nachweise für den Sozialbeitrag zählen etwa eine Immatrikulationsbescheinigung, ein Schreiben des Arbeitgebers mit der Bestätigung eines Ausbildungsvertrags oder der München-Pass und der Landkreis-Pass. Wer bereits Mitglied ist, kann seinen Beitrag unter Vorlage eines Nachweises bis 29. Februar für das Jahr 2024 auf den Sozialbeitrag umstellen. Zu viel abgebuchte Beiträge werden zurückerstattet. Um den Sozialbeitrag weiterhin zu erhalten, müssen Mitglieder künftig bis zum 30. November des jeweiligen Jahres eine Bescheinigung vorlegen.

Auch wer keinen Anspruch auf einen Sozialbeitrag hat, bezahlt im DMB Mieterverein München deutlich weniger als bei der Beratung bei Fachanwält*innen für Mietrecht. Künftig wird der neue Mitgliedsbeitrag umgerechnet zehn Euro im Monat betragen, einen Euro mehr als bislang. Bestandsmitglieder bezahlen auf ihren jeweiligen Beitrag ab 2024 auch einen Euro pro Monat mehr. „Nach sechs Jahren erhöhen wir nun erstmals wieder die Beiträge und bitten um Verständnis“, sagt Beatrix Zurek. „Durch die hohe Inflation und gestiegene Löhne haben auch wir höhere Kosten, die wir abfangen müssen. Der Mitgliedsbeitrag ist eine gute Investition in die eigene Sicherheit als Mieterin oder Mieter.“ Die einmalige Aufnahmegebühr bleibt bei 15 Euro.


Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Mitgliedsbeiträge:
– Bestandsmitglieder bezahlen auf ihren jeweiligen Beitrag ab 1.1.2024 zwölf Euro im Jahr (einen Euro im Monat) mehr.
– Der Beitrag für Gewerbemieter*innen erhöht sich um 25 Euro im Jahr.
– Wer neu Mitglied wird, bezahlt einen Jahresbeitrag von 120 Euro plus eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro. Wer nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, für den kommt eine Rechnungszahlergebühr von zehn Euro hinzu.
– Wer zwischen dem 01.07. und dem 31.12. eines Jahres beitritt, bezahlt für dieses Jahr nur den halben Mitgliedsbeitrag (60 Euro).
– Die Mindestmitgliedschaft beträgt zwei Jahre. Eine Kündigung ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Sie muss bis spätestens 30.09. des jeweiligen Jahres beim Mieterverein München eingegangen sein.
– Die dreimonatige Wartefrist für die Rechtsschutzversicherung beginnt ab Beginn der Mitgliedschaft.
– Neu ist der Sozialbeitrag, in den auch bestehende Mitglieder wechseln können. Er beträgt 60 Euro im Jahr (fünf Euro im Monat). Bestandsmitglieder können für 2024 in den Sozialbeitrag unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (siehe oben) noch bis 29. Februar 2024 wechseln.

Illustration: drawkit.com

 
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